Ab dem 01. Juni 2025 gelten die neuen Vergütungssätze der IKK und KNAPPSCHAFT. Die Preisvereinbarung zur Durchführung des Rehabilitationssports wurde zwischen der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und dem Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband sowie dem Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband geschlossen.
Der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Krebshilfe rufen zur Teilnahme an der ersten Vereinschallenge „Bewegung gegen Krebs“ unter dem Motto „Jede Minute zählt!“ auf.
Die Herzklinik Ulm lädt in Kooperation mit dem wbrs e.V. alle engagierten Übungsleiterinnen und Übungsleiter von Herzsportgruppen ein, sich für den Herzsportpreis 2025 zu bewerben! Mit diesem Preis möchten wir wieder die besten Ideen, Übungen und Motivationsstrategienauszeichnen. Außerdem wollen wir das herausragende Engagement der Trainerinnen und Trainer im Herzsport würdigen, die maßgeblich dazu beitragen, das Herzinfarktrisiko unserer Patientinnen und Patienten zu reduzieren und ihre Herzgesundheit und Lebensqualität nachhaltig zu verbessern!
Wir freuen uns, dass die BKKs mit den neuen Vergütungssätzen zudem die Positionsnummern 604511, 604512, 604508 604513 aufgenommen haben und somit nun auch den Kinder-Rehasport berücksichtigen.
Weitere Vereinbarungen befinden sich aktuell noch im Unterschriftenverfahren. Wir informieren Sie sobald uns die endgültigen Bestätigungen weiterer Kostenträger vorliegen.
Weitere Vereinbarungen befinden sich aktuell noch im Unterschriftenverfahren. Wir informieren Sie sobald uns die endgültigen Bestätigungen weiterer Kostenträger vorliegen.
Der DOSB, die Stiftung Deutsche Krebshilfe und der Deutsche Turner-Bund rufen alle Sport- und Turnvereine zur Teilnahme am neunten Vereinswettbewerb „Bewegung gegen Krebs“ auf.
Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen zum Genehmigungsverzicht von Kostenträgern bezüglich Rehabilitationssportverordnungen.
In Rücksprache mit der AOK Baden-Württemberg haben wir Ihnen Wichtige Hinweise zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Hinweise sich nur auf die AOK Baden-Württemberg beziehen. Von anderen Kostenträgern liegen uns aktuell keine Hinweise zum Genehmigungsverzicht vor.
Prinzipiell ist bei jeder Verordnung darauf zu achten, dass diese vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
Zudem verzichtet die AOK Baden-Württemberg ab sofort auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung. Dies bedeutet, dass sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Kassen aktuell auf eine Genehmigung verzichten: Genehmigungsverzicht
Hinweis: Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Das Wasser war schon immer ihr Element – und das Schwimmen die große Leidenschaft von Dr. Anne-Christin Hoffmann. Ob als aktive Sportlerin oder Übungsleiterin – seit gut sechs Jahrzehnten dreht sich im Leben der 68-Jährigen vieles rund um das Schwimmen. Auch deshalb ist der pensionierten Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie das Sporttreiben bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen ein wichtiges Anliegen. „Ich bin als Kind selbst an Polio erkrankt und schon immer geschwommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig Bewegung für die Gesundheit ist und kann über die positiven Aspekte des Sports berichten“, entgegnet Hoffmann, die seit zwei Jahren im Ruhestand ist und sich als Übungsleiterin und Vereinsärztin im Leipziger Behinderten- und Rehasportverein (LBRS) engagiert.
Am 24.10.2023 hat der WBRS seine Mitgliedsvereine zu einer online Fragerunde zum Thema "Herzsport" eingeladen. Insgesamt nahmen 20 Personen mit unterschiedlichen Funktionen aus den Vereinen teil. Dr. Ulrike Wortha-Weiß begrüßte als Präsidiumsmitglied und Vizepräsidentin Rehasport die Teilnehmenden und führte gemeinsam mit Sabine Off die Fragerunde. Zu Beginn wurde der aktuelle Stand im Herzsport zusammengefasst und die Neuerungen präsentiert. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden ausreichend Zeit für Fragen sowie einen konstruktiven Austausch untereinander.
Wir laden unsere Mitgliedsvereine zu einem gemeinsamen Online-Meeting zum Thema Herzsport ein. Nach Begrüßung durch unsere Vizepräsidentin Rehasport, Frau Dr. Wortha-Weiß, folgt eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen im Herzsport, die 2021 eingeführt wurden. Außerdem informieren wir über die Möglichkeit des Angebots von Herzinsuffizienz-Gruppen. Im Anschluss daran freuen wir uns auf Ihre Fragen und Ihr Feedback zu diesen Themen. Darüber hinaus möchten wir Ihnen mit dem Meeting auch eine Plattform für den Austausch mit anderen Vereinen geben.
Sollten Sie bereits konkrete Fragen haben, können Sie uns diese gerne mit Ihrer Anmeldung zukommen lassen. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie am 24.10.23 per E-Mail.
Der vdek hat in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene eine vorerst letztmalige Anpassung der Teilnahmebestätigungen vorgenommen.
Die neuen Formulare können ab dem 01.05.2023 eingesetzt werden. Eine verbindliche Nutzung ist ab dem 01.01.2024 umzusetzen.
Die Deutsche Krebshilfe, der Deutsche Olympische Sportbund sowie die Deutsche Sporthochschule Köln rufen zur Teilnahme an der achten Auflage des Vereinswettbewerbs „Bewegung gegen Krebs“ auf.
Auch 2023 möchten die Deutsche Krebshilfe, der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sporthochschule Köln wieder wissen, wie kreativ SPORTDEUTSCHLAND ist! Im Rahmen des Vereinswettbewerbs „Bewegung gegen Krebs“ können Vereine, Sportkreise sowie Stadt- und Kreissportbünde wieder zeigen, was in ihnen steckt.
Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 1. Januar 2023 wurde im Bereich der Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist konsentiert.
Die AOK sieht aktuell keine Probleme bei der Verfügbarkeit des Formulars 56 und räumt somit keine Übergangszeit ein.
Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023. Wenn das Muster 56 in der bis 31.12.2022 gültigen Version vor Ablauf der Übergangsfrist ausgestellt wurde, kann dieses weiterhin bis zum Ende der Verordnungsdauer als rechnungsbegründende Unterlage eingereicht werden.
Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Das neue Verordnungsformular für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining wird ab dem 1. Januar 2023 gültig sein.