Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 1. Januar 2023 wurde im Bereich der Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist konsentiert.
Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023. Wenn das Muster 56 in der bis 31.12.2022 gültigen Version vor Ablauf der Übergangsfrist ausgestellt wurde, kann dieses weiterhin bis zum Ende der Verordnungsdauer als rechnungsbegründende Unterlage eingereicht werden.
Mit der Genehmigung der Neuregelung durch die Gesetzlichen Krankenkassen zum 04. August 2021 wurden Informationsmaterialien für Teilnehmende, Vereine, Ärzt*innen etc. durch den DBS erarbeitet. Diese finden Sie hier.
Bitte setzen Sie sich zur Klärung von Fragen - wenn möglich im Vorfeld - mit uns in Verbindung
pdf
Informationen für Teilnehmende
(229 KB)
pdf Informationen für Vereine (320 KB)
pdf Informationen für verordnende Ärzt*innen (257 KB)
pdf Informationen für Herzgruppenärzt*innen (263 KB)
Anwesenheitsliste inkl Herzsport
pdf Stundendokumentation (117 KB)
document
Vorlagen Notfallplan DBS
(2.22 MB)
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung. Der WBRS setzt die Einreichung der Formulare - entgegen den Angaben auf diesen - für die Bearbeitung voraus (gerne als Scan oder Fax - Original ist nicht verpflichtend).