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Symbolbild. Person arbeitet am Schreibtisch.

Rehasport Hinweise zum Genehmigungsverzicht

Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen zum Genehmigungsverzicht von Kostenträgern bezüglich Rehabilitationssportverordnungen.

In Rücksprache mit der AOK Baden-Württemberg haben wir Ihnen Wichtige Hinweise zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Hinweise sich nur auf die AOK Baden-Württemberg beziehen. Von anderen Kostenträgern liegen uns aktuell keine Hinweise zum Genehmigungsverzicht vor.

Prinzipiell ist bei jeder Verordnung darauf zu achten, dass diese vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

Symbolbild. Aufgeschlagene Lehrbücher und Arbeitsordner.

Rehasport - AOK neue Vergütungssätze und Genehmigungsverzicht

Die AOK Baden-Württemberg hebt zum 01.01.2024 ihre Vergütungssätze an.

pdf Vergütungssätze 2023 / 5 (97 KB)

Zudem verzichtet die AOK Baden-Württemberg ab sofort auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung. Dies bedeutet, dass sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Kassen aktuell auf eine Genehmigung verzichten: Genehmigungsverzicht

Hinweis:  Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.

Eine Frau steht in einer Schwimmhalle. Oben rechts das Logo des DBS. Unten links steht das Zitat: Rehasport ist für mich der Einstieg zum Sporttreiben. Anne-Christin, 68, Ärztin und Übungsleiterin.

Rehasport ist für mich der Einstieg zum Sporttreiben

Das Wasser war schon immer ihr Element – und das Schwimmen die große Leidenschaft von Dr. Anne-Christin Hoffmann. Ob als aktive Sportlerin oder Übungsleiterin – seit gut sechs Jahrzehnten dreht sich im Leben der 68-Jährigen vieles rund um das Schwimmen. Auch deshalb ist der pensionierten Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie das Sporttreiben bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen ein wichtiges Anliegen. „Ich bin als Kind selbst an Polio erkrankt und schon immer geschwommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig Bewegung für die Gesundheit ist und kann über die positiven Aspekte des Sports berichten“, entgegnet Hoffmann, die seit zwei Jahren im Ruhestand ist und sich als Übungsleiterin und Vereinsärztin im Leipziger Behinderten- und Rehasportverein (LBRS) engagiert.

Symbolbild. Personen unterhalten sich in der Gruppe.

Positive Rückmeldungen auf erste online Fragerunde zum Thema "Herzsport"

Am 24.10.2023 hat der WBRS seine Mitgliedsvereine zu einer online Fragerunde zum Thema "Herzsport" eingeladen. Insgesamt nahmen 20 Personen mit unterschiedlichen Funktionen aus den Vereinen teil. Dr. Ulrike Wortha-Weiß begrüßte als Präsidiumsmitglied und Vizepräsidentin Rehasport die Teilnehmenden und führte gemeinsam mit Sabine Off die Fragerunde. Zu Beginn wurde der aktuelle Stand im Herzsport zusammengefasst und die Neuerungen präsentiert. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden ausreichend Zeit für Fragen sowie einen konstruktiven Austausch untereinander.

Online Fragerunde zum Thema Herzsport am 24.10.23 ab 17 Uhr

Wir laden unsere Mitgliedsvereine zu einem gemeinsamen Online-Meeting zum Thema Herzsport ein. Nach Begrüßung durch unsere Vizepräsidentin Rehasport, Frau Dr. Wortha-Weiß, folgt eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen im Herzsport, die 2021 eingeführt wurden. Außerdem informieren wir über die Möglichkeit des Angebots von Herzinsuffizienz-Gruppen. Im Anschluss daran freuen wir uns auf Ihre Fragen und Ihr Feedback zu diesen Themen. Darüber hinaus möchten wir Ihnen mit dem Meeting auch eine Plattform für den Austausch mit anderen Vereinen geben.

Interessierte können sich bis zum 18.10.2023 unter diesem Link anmelden: https://forms.office.com/e/etj6c9iWjJ

Sollten Sie bereits konkrete Fragen haben, können Sie uns diese gerne mit Ihrer Anmeldung zukommen lassen. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie am 24.10.23 per E-Mail.

Symbolbild. Eine Person füllt ein Formular aus.

Neue Teilnahmebestätigungslisten für den Rehabilitationssport

Der vdek hat in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene eine vorerst letztmalige Anpassung der Teilnahmebestätigungen vorgenommen.

Die neuen Formulare können ab dem 01.05.2023 eingesetzt werden. Eine verbindliche Nutzung ist ab dem 01.01.2024 umzusetzen.

pdf GÜLTIG AB 01.05. Ergänzungsblatt zur Teilnahmebestätigung Rehabilitationssport bei Abrechnung in Papierform (62 KB)

pdf GÜLTIG AB 01.05. Teilnahmebestätigung Rehabilitationssport (58 KB)

Bewegung gegen Krebs - Bewegung ist die beste Medizin. Wiederholt anwenden.

Vereinswettbewerb „Bewegung gegen Krebs“ sucht kreative Aktionen

Die Deutsche Krebshilfe, der Deutsche Olympische Sportbund sowie die Deutsche Sporthochschule Köln rufen zur Teilnahme an der achten Auflage des Vereinswettbewerbs „Bewegung gegen Krebs“ auf.

Auch 2023 möchten die Deutsche Krebshilfe, der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sporthochschule Köln wieder wissen, wie kreativ SPORTDEUTSCHLAND ist! Im Rahmen des Vereinswettbewerbs „Bewegung gegen Krebs“ können Vereine, Sportkreise sowie Stadt- und Kreissportbünde wieder zeigen, was in ihnen steckt.

Bürobild dekorativ

Übergangsregelung Muster 56

Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 1. Januar 2023 wurde im Bereich der Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist konsentiert.

Die AOK sieht aktuell keine Probleme bei der Verfügbarkeit des Formulars 56 und räumt somit keine Übergangszeit ein.

Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023. Wenn das Muster 56 in der bis 31.12.2022 gültigen Version vor Ablauf der Übergangsfrist ausgestellt wurde, kann dieses weiterhin bis zum Ende der Verordnungsdauer als rechnungsbegründende Unterlage eingereicht werden. 

Neues Muster 56 zum 1. Januar 2023

Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Das neue Verordnungsformular für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining wird ab dem 1. Januar 2023 gültig sein.

Online-Rehabilitationssport nicht mehr möglich!

Online-Rehabilitationssport in den Strukturen des DBS

Der Hauptvorstand hat den Beschluss zur weiteren Befristung des Online-Rehabilitationssports in seiner Sitzung am 18./19. November 2022 abgelehnt. Damit ist die Durchführung des Online-Rehabilitationssports in den Strukturen des DBS ab dem 23. September 2022 nicht mehr möglich.

Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetz

Die derzeitigen Corona-Sonderregelungen des IfSG sind bis zum 23. September befristet. Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt daher ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen.

Ziel der Neuregelungen ist, im Herbst und Winter vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen zu verbessern. So wurde unter anderem eine Testpflicht für Personen beschlossen, die Krankenhäuser oder Pflegeheime betreten.
Weiterhin wird die Maskenpflicht in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens fortbestehen.

Bedeutung für den Rehabilitationssport:

Einführung von Herzinsuffizienzgruppen

Ab dem 01. Oktober 2022 können Vereine im Rahmen vom Rehabilitationssport Herzinsuffizienzgruppen melden.

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zum 1. Januar 2022 wurden im Bereich des Herzsports neben den Herzsportgruppen die Herzinsuffizienzgruppen für Personen mit hohem kardiovaskulären Ereignisrisiko eingeführt. In seiner Sitzung am 29./30. April 2022 hat der DBS-Hauptvorstand die Aufnahme der Herzinsuffizienzgruppen in das Portfolio des DBS beschlossen.

zwei Hanteln

Online Rehasport wird vorerst nicht verlängert

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen ihnen mitteilen, dass der Online Rehasport ausgesetzt und vorerst nicht verlängert wird. 

Hintergrund hierfür ist, dass im Rahmen des Umlaufbeschlusses der Bundesländer zur weiteren Befristung des Online-Rehabilitationssports ein oder mehrere Bundesländer Beratungsbedarf angemeldet haben. 

Daher kommt dieser Beschluss im Umlauf nicht zustande und muss bei der kommenden Hauptvorstandssitzung am 29./30.04.2022 abschließend beraten werden.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ihre FAQs zur Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten überarbeitet und dort eine Präzisierung für den Rehabilitationssport aufgenommen. Unter Punkt 9 heißt es nun:

Rehabilitationssport und einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022

Am 10. Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz unter anderem um den §20a erweitert. Dieser enthält Regelungen zu einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen COVID-19. Zum Thema Impfpflicht  für Übungsleiter*innen im Rehasport hat der DBS eine Übersicht mit Informationen, Fragen und Antworten zur Verfügung gestellt:

pdf Impfnachweise für Übungsleiter innen im Rehabilitationssport (283 KB)

Der DBS bemüht sich weiterhin eine verbindliche Aussage zu dieser Thematik aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu erhalten.  Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine gesetzliche Regelung handelt. Sollte diese auf den Rehabilitationssport Anwendung finden, wird die Verantwortung für die Umsetzung bei den Vereinen/örtlichen Trägern liegen.

die neue Rahmenvereinbarung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat bekannt gegeben, dass die überarbeitete „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ zum 01.01.2022 Inkrafttreten und zu Beginn des Jahres 2022 veröffentlicht wird. Hier stellen wir Ihnen die Rahmenvereinbarung (sobald verfügbar) sowie weitere Informationen zur Umsetzung der Vereinbarung in den Mitgliedsvereinen zur Verfügung.

Die aktualisierten Anerkennungsformulare finden Sie im Downloadbereich. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Formulare.

Folgende weitere Hinweise / Informationen gibt es aktuell (Stand 10. Januar 2022):

pdf Hinweise zum Anerkennungsverfahren 2022 (1.34 MB)

Richtlinie Rehasport im DBS 22 01 01

pdf Zusammenfassung der Neuerungen in der DBS Richtlinie 2022 (169 KB)

3G für den Reha-Sport

Mit der neuen CoronaVO gilt ab dem 04. Dezember 2021 für den Rehabilitationssport die 3G-Regel (siehe §14 Abs.1).

"[...] nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern [ist] der Zutritt für die Ausübung [...] von Reha-Sport nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet"

Teilnehmer*innen müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein.

Für ehrenamtlich tätige Übungsleiter*innen gilt aktuell 2G-Plus. Hier finden Sie Infos zu den Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus.

Neuregelungen im Herzsport - neue Formulare

Folgende Formulare haben sich geändert bzw. sind neu:

Formular ANH - Antragsformular auf Anmeldung einer neuen Herzsportgruppe

pdf Formular UH - Antragsformular auf Ummeldung der Herzsportgruppe (253 KB)

Formblatt MH (medizinische/ärztliche Betreuung Herzsport)

Formblatt NH (Notfallabsicherung Herzsport)

Zusätzlich muss das aktuelle pdf Formblatt E (Erklärung zur Anerkennung) (963 KB) bei uns eingereicht werden (sofern dies nicht in der aktuellen Version 2022 bereits vorliegt)

Die Formulare sind gültig ab 04. August 2021. Bitte reichen Sie die Formulare - auch entgegen den Angaben auf diesen - bei uns ein.

Neuregelungen im Herzsport - Infomaterial

Mit der Genehmigung der Neuregelung durch die Gesetzlichen Krankenkassen zum 04. August 2021 wurden Informationsmaterialien für Teilnehmende, Vereine, Ärzt*innen etc. durch den DBS erarbeitet. Diese finden Sie hier.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung von Fragen - wenn möglich im Vorfeld - mit uns in Verbindung

pdf Informationen für Teilnehmende (229 KB)

pdf Informationen für Vereine (320 KB)

pdf Informationen für verordnende Ärzt*innen (257 KB)

pdf Informationen für Herzgruppenärzt*innen (263 KB)

Anwesenheitsliste inkl Herzsport

pdf Stundendokumentation (117 KB)

document Vorlagen Notfallplan DBS (2.22 MB)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung. Der WBRS setzt die Einreichung der Formulare - entgegen den Angaben auf diesen - für die Bearbeitung voraus (gerne als Scan oder Fax - Original ist nicht verpflichtend).

Neuregelungen im Herzsport - erste Infos

Seit 4. August 2021 dürfen Herzgruppen unter gewissen Voraussetzungen ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. Sollten Sie beabsichtigen Gruppe(n) umzumelden, so setzen sie sich bitte mit uns vorab in Verbindung.

Neben den Gesetzlichen Krankenkassen hat nun auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg einer vorzeitigen Umsetzung der Neuregelungen im Herzsport zugestimmt.

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

⇢ Wie Sie spenden können, erfahren Sie hier

Vielen Dank!

Unsere Förderer & Partner