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Ausbildungsrichtlinien

1. Ausbildungsrichtlinien im Rehabilitationssport

Das Ausbildungssystem ist modular aufgebaut und beginnt mit dem Block 10, der Vermittlung sportlicher, methodisch-didaktischer und biologischer Grundlagen für alle weiteren Lizenzen. Dieser Block umfasst 90 Lehreinheiten (LE) und endet mit einer schriftlichen Überprüfung und einer Lehrprobe. Ggf. kann eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden (Bitte reichen Sie Ihre Vorqualifikationen zur Prüfung ein).

Voraussetzung ist ein aktuell gültiger Nachweis über einen Erste Hilfe Grundkurs (nicht älter als 2 Jahre; Onlinekurse werden nicht akzeptiert) und absolvierte Hospitationen (je nach gefordertem Umfang) in Rehasportgruppen.

In der zweiten Lizenzstufe, dem Übungsleiter „Rehabilitationssport“ werden 90 bzw. 120 LE unterrichtet. Folgende Profile können von Interessenten belegt werden:
Profile

  • Orthopädie (90 LE) „Block 30“
  • Innere Medizin (120 LE) „Block 40“
  • Sensorik (90 LE) „Block 50“
  • Neurologie (90 LE) „Block 60“
  • Geistige Behinderung (90 LE) „Block 70“
  • Psychiatrie (90 LE) „Block 80“

Beispiel Innere Medizin:

Ein wesentlicher Vorteil der modularen Ausbildungsrichtlinien besteht darin, dass sich Übungsleiter/innen zu Beginn der Ausbildung Innere Medizin noch nicht auf eine Richtung (z.B. Diabetes bzw. Herzsport) festlegen müssen. Am Ende dieses Profils haben die angehenden Übungsleiter Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzsport)
  • Diabetes mellitus (Diabetikersport)
  • Nierenerkrankungen
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit (Gefäßsport)
  • Asthma und Allergien (Lungensport)

Für Sportvereine oder Rehabilitationszentren sind Übungsleiter/innen dieser Qualifikation sehr wertvolle und vielseitig einsetzbare Mitarbeiter. Sie können mit einer Lizenz mehrere Gruppen leiten

Der WBRS bietet die meisten Lehrgänge als Kompakt- oder Wochenendkurse an.

2. Fortbildungen zur Lizenzverlängerung

Mit dem Erhalt einer gültigen Übungsleiterlizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters/ der Übungsleiterin jedoch noch nicht abgeschlossen.

Im Rehabilitationssport sind alle vier Jahre (Ausnahme Innere Medizin – alle 2 Jahre) Fortbildungen über mindestens 15 Lehreinheiten nachzuweisen. Nur so gelingt uns die Einhaltung geforderter Qualitätsstandards.

Um eine Verlängerung Ihrer Lizenz vornehmen zu können, müssen folgende Unterlagen beim WBRS eingereicht werden:

  • Fortbildungsnachweis (2 x 8LE oder 1 x16LE)
  • Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses (gilt nur für die Verlängerung der Inneren Medizin Lizenz!!; Onlinekurse werden nicht akzeptiert)

Alle wesentlichen Informationen sind unter www.wbrs-online.net abrufbar.

Bei weiteren Fragen zur Aus- und Fortbildung wenden Sie sich gern an unseren Referenten für Aus- und Fortbildung, Tilmann Placht, unter der Telefonnummer: 0711 286 953 23 oder per E-Mail: t.placht@wbrs-online.net.

Tilmann Placht

Referent Aus- und Fortbildung

Trixa Ridder

Vizepräsidentin Lehre im WBRS

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