Seit 4. August 2021 dürfen Herzgruppen unter gewissen Voraussetzungen ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. Sollten Sie beabsichtigen Gruppe(n) umzumelden, so setzen sie sich bitte mit uns vorab in Verbindung.
Neben den Gesetzlichen Krankenkassen hat nun auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg einer vorzeitigen Umsetzung der Neuregelungen im Herzsport zugestimmt.