Genehmigungsverzicht - Wichtige Hinweise AOK Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie, dass die Hinweise sich speziell auf den Genehmigungsverzicht und den Umgang mit Verordnungen der AOK Baden-Württemberg beziehen.

 

 

 

 

Dieser gilt für Verordnungen, die ab dem 01.01.2024 ausgestellt wurden.

Der Leistungszeitraum beginnt mit der ersten Übungsstunde.

Die Verordnung hat eine Leistungsdauer entsprechend der angekreuzten Anzahl von Monaten (18, 24 oder 36). Bei einer Folgeverordnung für Herzsport beträgt die Leistungsdauer 12 Monate.

Die Leistung muss nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt innerhalb von 12 Wochen begonnen werden.

  • Vertragsarztstempel und Unterschrift des Arztes
  • Verordnungsrelevante Diagnose / ICD- Schlüssel
  • Eintrag der qualifizierten Begründung durch den Arzt bei einer Folgeverordnung
  • Die Unterschrift des Versicherten ist in der Rubrik „Antrag auf Kostenübernahme“ vor dem Beginn der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen durch den Leistungserbringer einzuholen
  • Sie müssen auf der Rückseite unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ in den Feldern „für den Zeitraum vom“ und „längstens bis“ die Daten gemäß der verordneten Leistungsdauer eintragen
  • Für Abrechnungen der APN 604507 und 604513 muss zwingend das Kontrollkästchen „erhöhter Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen“ angekreuzt sein

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