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Infos zur elektronischen Abrechnung

Elektronische Abrechnung nach §302

Rahmendaten:

  • Verpflichtende Einführung der elektronischen Abrechnung zum 1.1.2015 für den vdek sowie der AOK zum 1.1.2016
  • Die Zahlungsfrist verkürzt sich bei elektr. Einreichung von 28 auf 14 Tage

Bestandteile der Abrechnung:

  • Abrechnungsdaten mit Angabe der Positionsnummern
  • Urbelege (Verordnungen, Teilnahmebestätigungen einschl. vollständiger Angaben im Abrechnungsteil im Original)
  • Ggf. Leistungszusagen der Kostenträger im Original
  • Gesamtaufstellung der Abrechnung
  • Begleitzettel der Urbelege bei maschineller Abrechnung

Folgende Angaben muss die Teilnahmebestätigung enthalten:

  • Endabrechnung oder Nummer der Zwischenabrechnung mit Angabe des Datums der letzten Zwischenabrechnung und der bislang abgerechneten Einheiten
  • Positionsnummer (sechsstellig)
  • Anzahl der Übungseinheiten
  • Vereinbarter Vergütungssatz
  • Bankverbindung des Leistungserbringers
  • Rechnungs- und/oder Belegnummer

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