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Elektronische Abrechnung nach §302
Rahmendaten:
- Verpflichtende Einführung der elektronischen Abrechnung zum 1.1.2015 für den vdek sowie der AOK zum 1.1.2016
- Die Zahlungsfrist verkürzt sich bei elektr. Einreichung von 28 auf 14 Tage
Bestandteile der Abrechnung:
- Abrechnungsdaten mit Angabe der Positionsnummern
- Urbelege (Verordnungen, Teilnahmebestätigungen einschl. vollständiger Angaben im Abrechnungsteil im Original)
- Ggf. Leistungszusagen der Kostenträger im Original
- Gesamtaufstellung der Abrechnung
- Begleitzettel der Urbelege bei maschineller Abrechnung
Folgende Angaben muss die Teilnahmebestätigung enthalten:
- Endabrechnung oder Nummer der Zwischenabrechnung mit Angabe des Datums der letzten Zwischenabrechnung und der bislang abgerechneten Einheiten
- Positionsnummer (sechsstellig)
- Anzahl der Übungseinheiten
- Vereinbarter Vergütungssatz
- Bankverbindung des Leistungserbringers
- Rechnungs- und/oder Belegnummer