Der DBS hat mit dem Projekt „Teilhabe VEREINfacht“ Fördermöglichkeiten für diese Angebote geschaffen. Hierüber haben wir in unserem Newsletter bereits mehrfach informiert. Der WBRS möchte jetzt für interessierte Mitgliedsvereine eine Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch speziell für diese Rehasportangebote schaffen.
Der DOSB, die Stiftung Deutsche Krebshilfe und der Deutsche Turner-Bund rufen alle Sport- und Turnvereine zur Teilnahme am neunten Vereinswettbewerb „Bewegung gegen Krebs“ auf.
Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen zum Genehmigungsverzicht von Kostenträgern bezüglich Rehabilitationssportverordnungen.
In Rücksprache mit der AOK Baden-Württemberg haben wir Ihnen Wichtige Hinweise zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Hinweise sich nur auf die AOK Baden-Württemberg beziehen. Von anderen Kostenträgern liegen uns aktuell keine Hinweise zum Genehmigungsverzicht vor.
Prinzipiell ist bei jeder Verordnung darauf zu achten, dass diese vollständig und korrekt ausgefüllt ist.
Rehasport - AOK neue Vergütungssätze und Genehmigungsverzicht
Zudem verzichtet die AOK Baden-Württemberg ab sofort auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung. Dies bedeutet, dass sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Kassen aktuell auf eine Genehmigung verzichten: Genehmigungsverzicht
Hinweis: Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Rehasport ist für mich der Einstieg zum Sporttreiben
Das Wasser war schon immer ihr Element – und das Schwimmen die große Leidenschaft von Dr. Anne-Christin Hoffmann. Ob als aktive Sportlerin oder Übungsleiterin – seit gut sechs Jahrzehnten dreht sich im Leben der 68-Jährigen vieles rund um das Schwimmen. Auch deshalb ist der pensionierten Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie das Sporttreiben bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen ein wichtiges Anliegen. „Ich bin als Kind selbst an Polio erkrankt und schon immer geschwommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig Bewegung für die Gesundheit ist und kann über die positiven Aspekte des Sports berichten“, entgegnet Hoffmann, die seit zwei Jahren im Ruhestand ist und sich als Übungsleiterin und Vereinsärztin im Leipziger Behinderten- und Rehasportverein (LBRS) engagiert.
Am 24.10.2023 hat der WBRS seine Mitgliedsvereine zu einer online Fragerunde zum Thema "Herzsport" eingeladen. Insgesamt nahmen 20 Personen mit unterschiedlichen Funktionen aus den Vereinen teil. Dr. Ulrike Wortha-Weiß begrüßte als Präsidiumsmitglied und Vizepräsidentin Rehasport die Teilnehmenden und führte gemeinsam mit Sabine Off die Fragerunde. Zu Beginn wurde der aktuelle Stand im Herzsport zusammengefasst und die Neuerungen präsentiert. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden ausreichend Zeit für Fragen sowie einen konstruktiven Austausch untereinander.
Wir laden unsere Mitgliedsvereine zu einem gemeinsamen Online-Meeting zum Thema Herzsport ein. Nach Begrüßung durch unsere Vizepräsidentin Rehasport, Frau Dr. Wortha-Weiß, folgt eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen im Herzsport, die 2021 eingeführt wurden. Außerdem informieren wir über die Möglichkeit des Angebots von Herzinsuffizienz-Gruppen. Im Anschluss daran freuen wir uns auf Ihre Fragen und Ihr Feedback zu diesen Themen. Darüber hinaus möchten wir Ihnen mit dem Meeting auch eine Plattform für den Austausch mit anderen Vereinen geben.
Sollten Sie bereits konkrete Fragen haben, können Sie uns diese gerne mit Ihrer Anmeldung zukommen lassen. Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie am 24.10.23 per E-Mail.
Neue Teilnahmebestätigungslisten für den Rehabilitationssport
Der vdek hat in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene eine vorerst letztmalige Anpassung der Teilnahmebestätigungen vorgenommen.
Die neuen Formulare können ab dem 01.05.2023 eingesetzt werden. Eine verbindliche Nutzung ist ab dem 01.01.2024 umzusetzen.
Die Deutsche Krebshilfe, der Deutsche Olympische Sportbund sowie die Deutsche Sporthochschule Köln rufen zur Teilnahme an der achten Auflage des Vereinswettbewerbs „Bewegung gegen Krebs“ auf.
Auch 2023 möchten die Deutsche Krebshilfe, der Deutsche Olympische Sportbund und die Deutsche Sporthochschule Köln wieder wissen, wie kreativ SPORTDEUTSCHLAND ist! Im Rahmen des Vereinswettbewerbs „Bewegung gegen Krebs“ können Vereine, Sportkreise sowie Stadt- und Kreissportbünde wieder zeigen, was in ihnen steckt.
Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 1. Januar 2023 wurde im Bereich der Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist konsentiert.
Die AOK sieht aktuell keine Probleme bei der Verfügbarkeit des Formulars 56 und räumt somit keine Übergangszeit ein.
Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023. Wenn das Muster 56 in der bis 31.12.2022 gültigen Version vor Ablauf der Übergangsfrist ausgestellt wurde, kann dieses weiterhin bis zum Ende der Verordnungsdauer als rechnungsbegründende Unterlage eingereicht werden.
Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der Rahmenvereinbarung wurde das Muster 56 durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angepasst. Das neue Verordnungsformular für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining wird ab dem 1. Januar 2023 gültig sein.
Online-Rehabilitationssport in den Strukturen des DBS
Der Hauptvorstand hat den Beschluss zur weiteren Befristung des Online-Rehabilitationssports in seiner Sitzung am 18./19. November 2022 abgelehnt. Damit ist die Durchführung des Online-Rehabilitationssports in den Strukturen des DBS ab dem 23. September 2022 nicht mehr möglich.
Die derzeitigen Corona-Sonderregelungen des IfSG sind bis zum 23. September befristet. Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt daher ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen.
Ziel der Neuregelungen ist, im Herbst und Winter vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen zu verbessern. So wurde unter anderem eine Testpflicht für Personen beschlossen, die Krankenhäuser oder Pflegeheime betreten. Weiterhin wird die Maskenpflicht in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens fortbestehen.
Ab dem 01. Oktober 2022 können Vereine im Rahmen vom Rehabilitationssport Herzinsuffizienzgruppen melden.
Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zum 1. Januar 2022 wurden im Bereich des Herzsports neben den Herzsportgruppen die Herzinsuffizienzgruppen für Personen mit hohem kardiovaskulären Ereignisrisiko eingeführt. In seiner Sitzung am 29./30. April 2022 hat der DBS-Hauptvorstand die Aufnahme der Herzinsuffizienzgruppen in das Portfolio des DBS beschlossen.
wir müssen ihnen mitteilen, dass der Online Rehasport ausgesetzt und vorerst nicht verlängert wird.
Hintergrund hierfür ist, dass im Rahmen des Umlaufbeschlusses der Bundesländer zur weiteren Befristung des Online-Rehabilitationssports ein oder mehrere Bundesländer Beratungsbedarf angemeldet haben.
Daher kommt dieser Beschluss im Umlauf nicht zustande und muss bei der kommenden Hauptvorstandssitzung am 29./30.04.2022 abschließend beraten werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ihre FAQs zur Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten überarbeitet und dort eine Präzisierung für den Rehabilitationssport aufgenommen. Unter Punkt 9 heißt es nun:
Am 10. Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz unter anderem um den §20a erweitert. Dieser enthält Regelungen zu einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen COVID-19. Zum Thema Impfpflicht für Übungsleiter*innen im Rehasport hat der DBS eine Übersicht mit Informationen, Fragen und Antworten zur Verfügung gestellt:
Der DBS bemüht sich weiterhin eine verbindliche Aussage zu dieser Thematik aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu erhalten. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine gesetzliche Regelung handelt. Sollte diese auf den Rehabilitationssport Anwendung finden, wird die Verantwortung für die Umsetzung bei den Vereinen/örtlichen Trägern liegen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat bekannt gegeben, dass die überarbeitete „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ zum 01.01.2022 Inkrafttreten und zu Beginn des Jahres 2022 veröffentlicht wird. Hier stellen wir Ihnen die Rahmenvereinbarung (sobald verfügbar) sowie weitere Informationen zur Umsetzung der Vereinbarung in den Mitgliedsvereinen zur Verfügung.
Die aktualisierten Anerkennungsformulare finden Sie im Downloadbereich. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Formulare.
Folgende weitere Hinweise / Informationen gibt es aktuell (Stand 10. Januar 2022):
Mit der neuen CoronaVO gilt ab dem 04. Dezember 2021 für den Rehabilitationssport die 3G-Regel (siehe §14 Abs.1).
"[...] nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern [ist] der Zutritt für die Ausübung [...] von Reha-Sport nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet"
Teilnehmer*innen müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein.