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Neuregelungen im Herzsport - erste Infos

Seit 4. August 2021 dürfen Herzgruppen unter gewissen Voraussetzungen ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. Sollten Sie beabsichtigen Gruppe(n) umzumelden, so setzen sie sich bitte mit uns vorab in Verbindung.

Neben den Gesetzlichen Krankenkassen hat nun auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg einer vorzeitigen Umsetzung der Neuregelungen im Herzsport zugestimmt.

Für Herzsportgruppen war bislang die ständige, persönliche Anwesenheit eines*einer Ärzt*in während der Übungseinheit festgeschrieben. Diese Vorgabe entwickelte sich zunehmend zu einer Herausforderung für die Vereine. Anfang 2020 waren deutschlandweit (ohne Bayern) weniger als 9.000 Herzsportgruppen anerkannt. Bei maximaler Auslastung aller Herzsportgruppen, können damit rund 180.000 Menschen in Deutschland versorgt werden. Angesichts der hohen Anzahl an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland und dem damit einhergehenden hohen potenziellen Bedarf an Herzsportgruppen kann diese Zahl nicht zufriedenstellen.

Um dem zu begegnen, hat der DBS ein Modellprojekt durchgeführt, in dem verschiedene Durchführungsvarianten für den Herzsport ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der Herzsportgruppenärzt*in getestet und wissenschaftlich evaluiert wurden. Die Ergebnisse des Projekts und das DGK-/DGPR-Positionspapier zur ärztlichen Betreuung in ambulanten Herzgruppen sind nun in die Überarbeitung der Rahmenvereinbarung eingeflossen, die in ihrer neuen Fassung zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Da aktuell der Mangel an Ärzt*innen aufgrund der zusätzlichen Belastung durch die Pandemie und die Impfkampagne besonders groß ist, haben die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich den Neuregelungen für den Herzsport vorab zugestimmt.

 

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