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Hintergrundinformationen zu sexualisierter Gewalt im Sport

Die hier zusammengefassten Hintergrundinformationen zu sexualisierter Gewalt im Sport finden Sie zudem ausführlich im

pdf dsj Handlungsleitfaden "Safe Sport" (3.05 MB)

Unter dem Begriff sexualisierte Gewalt fassen wir alle Handlungen zusammen, die der Machtausübungen mit dem Mittel der Sexualität dienen. Darunter fallen sowohl Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt und grenzverletzendes Verhalten.

Die Erscheinungsformen von sexualisierter Gewalt im Sport sind vielseitig:

  • Verbale/gestische Übergriffe und sexistische Sprüche
  • Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung
  • Fotografieren von Sportler/-innen mit körperlicher Behinderung zur eigenen Befriedigung sexueller Bedürfnisse
  • Übergriffe bei der Hilfestellung (z.B. als Versehen getarnte Berührungen im Intimbereich)
  • Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in Umkleiden und Duschen
  • sexueller Missbrauch

In der engen Definition geht es um sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (sexueller Missbrauch), also um erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (StGB) §177 definiert sind.

Alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft, sozialen Schichtzugehörigkeit, sexuellen Orientierung und gesundheitlichen Situation, haben ein Recht auf Unversehrtheit und Schutz im Sport.

Die Forschung zeigt, dass es bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen gibt, die häufiger als andere Gruppen von sexualisierte Gewalt im Sport betroffen sind.

Zu den Risikogruppen für sexualisierte Gewalt im Sport zählen:

  • Mädchen und jung Frauen
  • Sportler*innen mit nicht-hetero-sexueller Orientierung
  • Sportler*innen mit körperlicher, geistiger Behinderung oder seelischer Beeinträchtigung
  • Unbegleitete minderjährige Geflüchtete und Kinder aus Kriegs- und Krisengebieten

Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger Behinderung oder seelischer Beeinträchtigung sind von allen Misshandlungsformen häufiger betroffen als Gleichaltrige ohne Behinderung bzw. Beeinträchtigung. Sexueller Missbrauch tritt hier etwa dreimal häufiger auf als bei Heranwachsenden ohne Behinderung.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben oft einen individuellen Assistenzbedarf, aus dem sich eine starke Abhängigkeit gegenüber anderen entwickeln kann. Diese Bedürftigkeit kann missbraucht werden und erhöht das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden.

Insgesamt ist die Dunkelziffer aller Delikte gegen Menschen mit Behinderung sehr hoch, da es für Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene mit Behinderung schwieriger sein kann, sich mitzuteilen und das Geschehene anzuzeigen.

In der Studie »Safe Sport« wurden auch Athlet*innen mit körperlicher Behinderung einbezogen. Es zeigen sich jedoch in dieser Studie keine signifikanten Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit von Athlet*innen mit und ohne körperliche Behinderung. Sportler*innen mit geistigen oder Mehrfachbehinderungen wurden bisher in Deutschland noch nicht systematisch im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt untersucht.

Ein besonderes und kaum bekanntes Problemfeld sexualisierter Gewalt im Sport kann Athlet*innen mit Behin-derungen betreffen. Sogenannte Amelotatisten fühlen sich insbesondere von Mädchen und Frauen mit Amputa-tionen sexuell angezogen. Männer (selten Frauen) mit dieser Ausrichtung suchen ganz gezielt Gelegenheiten, sich Mädchen und Frauen mit fehlenden Gliedmaßen zu nähern. Im Behindertensport mischen sie sich zum Beispiel bei Wettkämpfen unter das Publikum, um dort Foto- und Videomaterial zu erstellen. Die Athlet*innen werden mitunter durch anonyme Briefe und Anrufe verfolgt bzw. in entsprechenden Internetforen zur Schau gestellt. Für Sportler*innen mit Amputationen stellt diese Form der sexualisierten Gewalt eine erhebliche Einschränkung dar, denn sie werden auf ihre vermeintliche Unvollständigkeit reduziert.

Betroffene sexualisierter Gewalt fühlen oftmals Scham, Hilflosigkeit und Ohnmacht. Es ist schwer für sie, das Geschehene einzuordnen und damit umzugehen. Die meisten Kinder und Jugendlichen offenbaren sich zudem nicht direkt, wenn sie Gewalt erlebt haben. Sie teilen sich über andere, subtilere Wege mit. Es gibt daher keine eindeutigen und spezifischen Anzeichen bzw. Symptome, an denen Außenstehende sexualisierte Gewalterfahrungen erkennen können, da diese immer individuell verarbeitet werden.

Mögliche Symptome, die aber auch auf andere Ursachen zurückgeführt werden können, sind:

  • Konzentrationsstörungen
  • extreme Müdigkeit
  • übertriebene Wachsamkeit
  • Schreckreaktionen
  • Reizbarkeit und Wutausbrüche
  • Rückzug von Aktivitäten und Vermeidungsverhalten
  • extremes Leistungsverhalten
  • häufige „geistige Abwesenheit“ und auffällige „Erinnerungslücken“
  • Suchttendenzen (Computer, Essen, Alkohol, Drogen etc.

Nehmen Trainer*innen oder Betreuer*innen in Sportvereinen solche Verhaltensauffälligkeiten bei jungen Menschen wahr, ist es hilfreich, wenn sie ihre Hilfe aktiv anbieten und ggf. professionelle externe Beratung hinzuziehen.

  • Körperzentrierung und Notwendigkeit von Körperkontakten
  • Spezifische Sportbekleidung
  • Umzieh- und Duschsituationen
  • Logistische Rahmenbedingungen
  • Abgeschirmte Situationen
  • Rituale
  • Niedrigschwelliger Zugang
  • Kompetenz- und Altersgefälle
  • Geschlechterverhältnisse und -rollen
  • Leistungsorientierung, Disziplinierung und Fremdbestimmung

 

Hier können Sie sich ebenfalls informieren:

International Olympic Committee - Informationen in Englisch

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