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Übergangsregelung Muster 56

Entgegen der festgelegten Stichtagsregelung zum 1. Januar 2023 wurde im Bereich der Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist konsentiert.

Die AOK sieht aktuell keine Probleme bei der Verfügbarkeit des Formulars 56 und räumt somit keine Übergangszeit ein.

Die Ersatzkassen akzeptieren das zur Verordnung genutzte Muster 56 in der bis 31. Dezember 2022 gültigen Version zur Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023. Wenn das Muster 56 in der bis 31.12.2022 gültigen Version vor Ablauf der Übergangsfrist ausgestellt wurde, kann dieses weiterhin bis zum Ende der Verordnungsdauer als rechnungsbegründende Unterlage eingereicht werden. 

Die Betriebskrankenkassen (BKK) schließt sich der Übergangsfrist bis zum 30.06.23 an.

Eine schriftliche Stellungnahme zu einer Übergangsfrist von Seiten der IKK steht noch aus.

Zum Beitrag Neues Muster 56 zum 1. Januar 2023

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