Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen zum Genehmigungsverzicht von Kostenträgern bezüglich Rehabilitationssportverordnungen.
In Rücksprache mit der AOK Baden-Württemberg haben wir Ihnen Wichtige Hinweise zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Hinweise sich nur auf die AOK Baden-Württemberg beziehen. Von anderen Kostenträgern liegen uns aktuell keine Hinweise zum Genehmigungsverzicht vor.
Prinzipiell ist bei jeder Verordnung darauf zu achten, dass diese vollständig und korrekt ausgefüllt ist.