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Rehasport Hinweise zum Genehmigungsverzicht

Derzeit erreichen uns vermehrt Anfragen zum Genehmigungsverzicht von Kostenträgern bezüglich Rehabilitationssportverordnungen.

In Rücksprache mit der AOK Baden-Württemberg haben wir Ihnen Wichtige Hinweise zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Hinweise sich nur auf die AOK Baden-Württemberg beziehen. Von anderen Kostenträgern liegen uns aktuell keine Hinweise zum Genehmigungsverzicht vor.

Prinzipiell ist bei jeder Verordnung darauf zu achten, dass diese vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

⇢ Wie Sie spenden können, erfahren Sie hier

Vielen Dank!

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