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Rehabilitationssport und einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022

Am 10. Dezember 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz unter anderem um den §20a erweitert. Dieser enthält Regelungen zu einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen COVID-19. Zum Thema Impfpflicht  für Übungsleiter*innen im Rehasport hat der DBS eine Übersicht mit Informationen, Fragen und Antworten zur Verfügung gestellt:

pdf Impfnachweise für Übungsleiter innen im Rehabilitationssport (283 KB)

Der DBS bemüht sich weiterhin eine verbindliche Aussage zu dieser Thematik aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu erhalten.  Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine gesetzliche Regelung handelt. Sollte diese auf den Rehabilitationssport Anwendung finden, wird die Verantwortung für die Umsetzung bei den Vereinen/örtlichen Trägern liegen.

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

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