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Prävention sexualisierte Gewalt

Der WBRS strebt in seinen Verbands- und Vereinsstrukturen die Schaffung eines geschützten Raumes an, in dem Menschen mit Behinderung durch Bewegung, Spiel und Sport ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen fördern können und der Schutz der (sexuellen) Integrität von allen gewahrt wird.

Der WBRS toleriert keine Gewalt von Seiten der Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Vereinsverantwortlichen oder anderer Personen im Umfeld der Verbände und Vereine, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. Dies schließt die Gewalt unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ausdrücklich mit ein.

 

Unter dem Begriff sexualisierte Gewalt fassen wir alle Handlungen zusammen, die der Machtausübungen mit dem Mittel der Sexualität dienen.

In der engen Definition geht es um sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (sexueller Missbrauch), also um erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (StGB) (§177) definiert sind.

In der weiten Definition zählen dazu, z.B.:

  • Sexistische Witze
  • Beschimpfungen und Bedrohungen in der Schule, am Arbeitsplatz, auf der Straße, im Wohnheim usw.
  • Voyeristische & exibitionistische Handlungen
  • Zeigen pornographischer Bilder und Videos
  • Zwangsprostitution
  • Unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche

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Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

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