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Allgemeine Teilnahmeregelungen

  1. Anmeldeverfahren
    1. Die allgemeinen Teilnahmeregelungen sind einzuhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsgänge sind zu erfüllen.
    2. Die Anmeldung erfolgt anhand des entsprechenden Vordrucks oder anhand der Online-Anmeldung in der Regel über einen Mitgliedsverein an die Geschäftsstelle des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (WBRS) spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss.
    3. Für Vereinsmitglieder, deren Verein am Online-Anmeldeverfahren teilnimmt, ist die Anmeldung zu Lehrgängen über die Registrierung bzw. den Login möglich.
      Für die Online-Anmeldung zu einem Lehrgang des WBRS muss ein persönlicher Account über das WBRS- Online- Portal ("Login") erstellt werden. Als Anmeldename muss eine gültige E-Mail-Adresse verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der persönlichen Daten im persönlichen Account liegen beim Teilnehmer. D.h. der Teilnehmer trägt Sorge, dass seine Daten richtig eingegeben sind und nimmt ggf. Korrekturen selbst vor. Der WBRS haftet ausdrücklich nicht bei unkorrekt eingegebenen Daten (siehe Haftungsbegrenzung). Bei Lehrgängen mit Vereinsfreigabe muss nach Absenden der Anmeldung die Online-Freigabe durch den Verein erteilt werden. Erst dann gilt die Anmeldung als vollständig und wird an die WBRS- Verwaltungssoftware übertragen. Mit dem Absenden der Daten für eine Anmeldung müssen die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des WBRS akzeptiert werden. Die Einzugsermächtigung für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr wird durch Angabe der Bankverbindung und Akzeptieren der Anmelde- und Teilnahmebedingungen erteilt.
      Teilnehmer*innen, die keinem WBRS-Mitgliedsverein angehören, müssen bei der Online-Anmeldung als Vereinsname „Nicht-Mitgliedsverein“ auswählen.
    4. Für die schriftliche Anmeldung zu einem Lehrgang des WBRS können sowohl das WBRS- Anmeldeformular wie auch Anmeldeformulare aus anderen Landesverbänden verwendet werden. Es muss vollständig und leserlich ausgefüllt, unterzeichnet und mit dem Vereinsstempel versehen (Nachweis der aktuellen Tätigkeit in einem Mitgliedsverein) sein. Mit der Unterschrift akzeptiert der/die Teilnehmer*in die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des WBRS. Für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr ist die Einzugsermächtigung auf dem WBRS- Anmeldeformular auszufüllen und vom Kontoinhaber*in zu unterschreiben. Fehlt eine der Angaben ist die Anmeldung nicht gültig.
    5. Die Anmeldung zu den Lehrgängen wird mit dem Eingang des Anmeldeformulars bzw. der Online-Anmeldung verbindlich.
    6. Auf der WBRS- Homepage können die Namen der angemeldeten Teilnehmer*in eingesehen werden. Ist eine Aufnahme in die Teilnehmerliste nicht möglich, wird der/die Teilnehmer*in informiert.
    7. Bis zirka zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer*innen vom Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband alle wichtigen Informationen zum Lehrgang. Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang.
      Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Referent der Aus- und Fortbildung des WBRS, Tilmann Placht (Tel: 0711 286 953 23, E-Mail: lehre@wbrs-online.net).
  2. Kosten
    Die Lehrgangssicherungsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen. Wir bitten Sie, dem Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband eine Einzugsermächtigung (siehe Anmeldeformular) zu erteilen, anderenfalls erhebt der WBRS eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,00.
    1. Lizenzen werden grundsätzlich nur an solche Teilnehmer*innen vergeben, die in einem Mitgliedsverein des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes als Übungsleiter*in tätig werden. Andere Teilnehmer*innen erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung.
    2. Soweit nicht anders angegeben verstehen sich die Gebühren bei mehrtägigen Lehrgängen inklusive Übernachtung in Zweibettzimmern und Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Bei eintägigen und Online-Lehrgängen ist keine Übernachtung vorgesehen. Getränke sowie Zwischenmahlzeiten sind im Preis nicht enthalten. Dies gilt jedoch nur für Veranstaltungen die vom WBRS ausgerichtet werden. Für Kooperationsveranstaltungen gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Veranstalters.
    3. Eine Ermäßigung auf die Lehrgangssicherungsgebühr bei Nichtinanspruchnahme einer dieser Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich.
    4. Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangssicherungsgebühr erhoben.
    5. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangssicherungsgebühr nicht mehr möglich.
    6. Nicht bestandene oder verpasste Prüfungen können gegen eine Gebühr von 60,-€ (Mitglieder) bzw. 100,-€ (Nicht-Mitglieder) zu einem von zwei speziellen Terminen pro Jahr nachgeholt werden.
    7. Die Verbände weisen vorsorglich darauf hin, dass Teilnehmer*innen, die keinem Sportverein angehören, nicht sportversichert sind.
    8. Für Teilnehmer*innen, die nicht in einem WBRS-Mitgliedsverein als Übungsleiter*in tätig sind, gelten höhere Lehrgangssicherungsgebühren (Nicht-Mitglieder Preise)
  3. Teilnahmebedingungen
    Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung in den jeweiligen Lizenzstufen und -bereichen: Erste-Hilfe-Grundausbildung (mind. 9 UE, nicht älter als 2 Jahre) (Onlinekurse werden nicht akzeptiert), Nachweis über absolvierte Hospitationsstunden (variiert nach Lehrgangstyp) – gilt nicht für P8- und P16-Lehrgänge – und Teilnahmebescheinigungen der bereits besuchten Lehrgänge. Bitte reichen Sie unbedingt vor einer Anmeldung zu einem WBRS-Ausbildungslehrgang Kopien all Ihrer Aus- und Fortbildungsnachweise (z.B. Urkunde Physiotherapeut*in, Sport- und Gymnastiklehrer*in, C- oder B-Lizenz eines anderen Landesverbandes) beim WBRS ein. Sie erhalten dann Auskunft darüber, ob Ihnen eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden kann.
  4. Vergabe der Lizenzen
    1. Die DOSB- Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig.
    2. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils nach vier bzw. zwei Jahren.
    3. Die Lizenz ist die Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit der Sportvereine und Abteilungen.
    4. Die Lizenz „Übungsleiter*in B Rehabilitationssport“ hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren, Ausnahme „Innere Medizin“ Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
    5. Durch die Lizenz „Übungsleiter*in B Rehabilitationssport“ ist die Voraussetzung gemäß §13 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01.01.2011 gegeben.
  5. Hinweise zur Lizenzverlängerung
    Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen.
    1. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge sowie aktuelle Weiterentwicklungen im Rehabilitationssport (u.a. Qualitätssicherung) machen Weiterbildungen erforderlich.
    2. Für die Lizenzverlängerung ist eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) innerhalb der Gültigkeitsdauer notwendig.
    3. Im Bereich der Inneren Medizin muss spätestens nach zwei Jahren eine Fortbildung besucht werden. Eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses ist in diesem Bereich ebenfalls alle 2 Jahre Pflicht (kein vorgeschriebener zeitlicher Umfang).
    4. In den Bereichen Orthopädie, Neurologie, Sensorik, Geistige Behinderung und Psychische Erkrankungen ist alle 4 Jahre eine Fortbildung Pflicht (Erste-Hilfe-Kurs muss nicht aufgefrischt werden).
    5. Die Lizenzverlängerung anhand von Fortbildungen, die nicht vom WBRS angeboten werden, ist teilweise möglich, müssen aber vorab bzgl. ihrer Akzeptanz mit dem WBRS abgeklärt werden!
    6. Wird eine Fortbildung zur Lizenzverlängerung besucht, die nicht vom WBRS veranstaltet wird, muss beim Einreichen der Verlängerungsnachweise ein Tätigkeitsnachweis eines WBRS-Mitgliedsvereins unbedingt mitgeliefert werden.
    7. Mindestens jede zweite Fortbildung muss eine WBRS-Fortbildung sein.

Für ungültig gewordene Lizenzen gelten im Zuständigkeitsbereich des WBRS die entsprechenden Regelungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (vgl. aktuelle Richtlinien für die Ausbildung im DBS). (Stand: Januar 2023)

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