die neue Rahmenvereinbarung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat bekannt gegeben, dass die überarbeitete „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ zum 01.01.2022 Inkrafttreten und zu Beginn des Jahres 2022 veröffentlicht wird. Hier stellen wir Ihnen die Rahmenvereinbarung (sobald verfügbar) sowie weitere Informationen zur Umsetzung der Vereinbarung in den Mitgliedsvereinen zur Verfügung.

Die aktualisierten Anerkennungsformulare finden Sie im Downloadbereich. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen Formulare.

Folgende weitere Hinweise / Informationen gibt es aktuell (Stand 10. Januar 2022):

pdf Hinweise zum Anerkennungsverfahren 2022(1.34 MB)

Richtlinie Rehasport im DBS 22 01 01

pdf Zusammenfassung der Neuerungen in der DBS Richtlinie 2022(169 KB)

3G für den Reha-Sport

Mit der neuen CoronaVO gilt ab dem 04. Dezember 2021 für den Rehabilitationssport die 3G-Regel (siehe §14 Abs.1).

"[...] nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern [ist] der Zutritt für die Ausübung [...] von Reha-Sport nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet"

Teilnehmer*innen müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein.

Für ehrenamtlich tätige Übungsleiter*innen gilt aktuell 2G-Plus. Hier finden Sie Infos zu den Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus.

Neuregelungen im Herzsport - neue Formulare

Folgende Formulare haben sich geändert bzw. sind neu:

Formular ANH - Antragsformular auf Anmeldung einer neuen Herzsportgruppe

pdf Formular UH - Antragsformular auf Ummeldung der Herzsportgruppe(253 KB)

Formblatt MH (medizinische/ärztliche Betreuung Herzsport)

Formblatt NH (Notfallabsicherung Herzsport)

Zusätzlich muss das aktuelle pdf Formblatt E (Erklärung zur Anerkennung)(963 KB) bei uns eingereicht werden (sofern dies nicht in der aktuellen Version 2022 bereits vorliegt)

Die Formulare sind gültig ab 04. August 2021. Bitte reichen Sie die Formulare - auch entgegen den Angaben auf diesen - bei uns ein.

Neuregelungen im Herzsport - Infomaterial

Mit der Genehmigung der Neuregelung durch die Gesetzlichen Krankenkassen zum 04. August 2021 wurden Informationsmaterialien für Teilnehmende, Vereine, Ärzt*innen etc. durch den DBS erarbeitet. Diese finden Sie hier.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung von Fragen - wenn möglich im Vorfeld - mit uns in Verbindung

pdf Informationen für Teilnehmende(229 KB)

pdf Informationen für Vereine(320 KB)

pdf Informationen für verordnende Ärzt*innen(257 KB)

pdf Informationen für Herzgruppenärzt*innen(263 KB)

Anwesenheitsliste inkl Herzsport

pdf Stundendokumentation(117 KB)

document Vorlagen Notfallplan DBS(2.22 MB)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerner zur Verfügung. Der WBRS setzt die Einreichung der Formulare - entgegen den Angaben auf diesen - für die Bearbeitung voraus (gerne als Scan oder Fax - Original ist nicht verpflichtend).

Neuregelungen im Herzsport - erste Infos

Seit 4. August 2021 dürfen Herzgruppen unter gewissen Voraussetzungen ohne die ständige persönliche Anwesenheit des*der verantwortlichen Herzsportgruppenärzt*in durchgeführt werden. Sollten Sie beabsichtigen Gruppe(n) umzumelden, so setzen sie sich bitte mit uns vorab in Verbindung.

Neben den Gesetzlichen Krankenkassen hat nun auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg einer vorzeitigen Umsetzung der Neuregelungen im Herzsport zugestimmt.

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

⇢ Wie Sie spenden können, erfahren Sie hier

Vielen Dank!

Unsere Förderer & Partner