Folgende Kostenträger verzichten aktuell auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung:
AOK Baden-Württemberg (seit 01.01.2024) Wichtige Hinweise
AOK Bayern (seit 01.01.2024)
AOK Nordost (seit 01.07.2023)
AOK Hessen (seit 01.04.2018)
AOK Rheinlandpfalz-Saarland (seit 01.08.2019)
IKK Südwest (seit 01.05.2017)
BKK Pronova (seit 01.04.2021)
BKK Daimler (seit 01.08.2022)
R+V BKK (seit 01.03.2023)
BKK PFAFF (seit 01.04.2023)
energie-BKK (seit 01.05.2023)
BKK ZF & Partner (seit 01.04.2024)
BKK Freudenberg (seit 01.04.2024)
BKK Salzgitter (seit 01.04.2024)
BKK Public (seit 01.04.2024)
TUI BKK (seit 01.04.2024)
BKK VerbundPlus (seit 01.06.2024)
BKK MTU (seit 01.10.2024)
BKK24 (ab 01.11.2024)
Bosch BKK (ab 01.01.2025)
Dies bedeutet, dass sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.
Hinweis: Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Bitte beachten Sie, dass die Hinweise sich speziell auf den Genehmigungsverzicht und den Umgang mit Verordnungen der AOK Baden-Württemberg beziehen.
Dieser gilt für Verordnungen, die ab dem 01.01.2024 ausgestellt wurden.
Der Leistungszeitraum beginnt mit der ersten Übungsstunde.
Die Verordnung hat eine Leistungsdauer entsprechend der angekreuzten Anzahl von Monaten (18, 24 oder 36). Bei einer Folgeverordnung für Herzsport beträgt die Leistungsdauer 12 Monate.
Die Leistung muss nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt innerhalb von 12 Wochen begonnen werden.
- Vertragsarztstempel und Unterschrift des Arztes
- Verordnungsrelevante Diagnose / ICD- Schlüssel
- Eintrag der qualifizierten Begründung durch den Arzt bei einer Folgeverordnung
- Die Unterschrift des Versicherten ist in der Rubrik „Antrag auf Kostenübernahme“ vor dem Beginn der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen durch den Leistungserbringer einzuholen
- Sie müssen auf der Rückseite unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ in den Feldern „für den Zeitraum vom“ und „längstens bis“ die Daten gemäß der verordneten Leistungsdauer eintragen
- Für Abrechnungen der APN 604507 und 604513 muss zwingend das Kontrollkästchen „erhöhter Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen“ angekreuzt sein
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse hat uns über ihr aktuelles Genehmigungsverfahren für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining informiert. Die KKH prüft mittels Muster 56 beantragte Leistungen auf Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining weiterhin, notieren jedoch die Genehmigung nicht mehr auf der Verordnung Muster 56 direkt, sondern verwenden hierfür ein separates Genehmigungsschreiben ( image Beispiel Genehmigungsschreiben KKH (72 KB) ). Dieses Genehmigungsschreiben enthält alle für die Abrechnung benötigten Informationen und ist der Abrechnung zwingend beizufügen. Der Abrechnungsdienstleister der KKH ist in die Verfahrensumstellung eingebunden. Die KKH informieren diesen ebenfalls über ausgesprochene Genehmigungen. Bei der Abrechnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben wird der Abrechnungsdienstleister die Informationen zusammenführen und die Abrechnungen prüfen können.
Die ärztliche Verordnung bringen die Teilnehmer*innen weiterhin mit in die Gruppen – entweder im Original (bei digitaler Beantragung) oder als Nachdruck aus dem digitalen Archiv (wenn das Original eingereicht wurde). Der Nachdruck aus der digitalen Akte entspricht dem Original. So können die relevanten medizinischen Informationen für die Auswahl der Übungen wie gewohnt der Verordnung entnommen und evtl. Rücksprache mit den Ausstellern der Verordnung gehalten werden.