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Häufige Fragen

Wenn Sie weitere Fragen zu Aus- und Forbildung haben, hilft Ihnen unser Team Lehre (Tel.: 0711 286 953 23) gerne weiter.

 

  • Wählen Sie auf der Startseite der WBRS-Homepage im Reiter Aus-und Fortbildung den Punkt "Lehrgangssuche / -anmeldung"
  • Klicken Sie auf "Lehrgangssuche und Onlineanmeldung" (Sie werden auf eine neue Seite weitergeleitet)
  • Filtern Sie nun mit Hilfe der Drop-Down Menüs nach Lehrgangs- und Lizenzart um passende Veranstaltungen zu finden
  • Rechts neben dem Lehrgang finden Sie nun den „Anmelden"-Button
  • Sie werden nun zum WBRS-Personenaccount weitergeleitet, wo Sie sich mit Ihren Anmeldedaten anmelden müssen. Sollten Sie noch nicht
    registriert sein, müssen Sie sich vorab, über den WBRS-Personenaccount registrieren (https://wbrs.it4sport.de/index.php)
  • Vervollständigen Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, alle Daten und schließen Sie die Anmeldung über den Button ab
  • Ihr Verein bekommt nun eine Benachrichtigung, dass Sie sich zum Lehrgang online angemeldet haben und muss Sie im Vereinsaccount für den Lehrgang freigeben
  • Ist dies geschehen erhalten Sie eine erneute Benachrichtigung, dass die Vereinsfreigabe nun vorliegt. Damit sind Sie angemeldet.
  • Loggen Sie sich im WBRS-Vereinsaccount https://wbrs.it4sport.de mit dem Benutzernamen und dem Passwort des Vereinsadmins ein
  • Wählen Sie unter "Rolle" rechts oben "Vereinsaccount plus" aus
  • Nun wählen Sie unter "Vereinsaccount" den Button "Seminare" aus
  • Als nächstes klicken Sie auf den Button "zur Teilnehmer Freigabe"
  • Setzen Sie bei dem*der betreffenden Übungsleiter*in einen Haken und geben diese*n durch den Klick auf den grünen Haken frei (hier können Sie auch eine Anmeldung ablehnen)
  • Damit ist die Anmeldungsbestätigung abgeschlossen

Die Gebühren beinhalten grundsätzlich die Kosten für die Unterkunft (im Zweibettzimmer) und die Verpflegung, sowie Lehrgangsunterlagen in digitaler Form. Bei eintägigen Lehrgängen ist keine Übernachtung vorgesehen.

Die Unterkunft erfolgt in Zweibettzimmern. Eine Unterbringung im Einzelzimmer ist auf Anfrage bei der jeweiligen Sportschule gegen einen Aufpreis möglich. Bei eintägigen Lehrgängen ist keine Übernachtung vorgesehen.

Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.

Die Gebühr wird von dem angegebenen Konto eingezogen. Hier kann entweder ein privates oder ein Vereinskonto hinterlegt werden.

Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangssicherungsgebühr erhoben. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangssicherungsgebühr nicht mehr möglich.

Sie werden dann bis zum Anmeldeschluss (ca. einen Monat vor Lehrgangsbeginn) auf Warteliste geführt. Sollte es zum Anmeldeschluss noch freie Plätze geben, werden wir Sie informieren und Sie können ggf. gerne zu den Nicht-Mitgliederkosten am Lehrgang teilnehmen. Sie bekommen aber lediglich eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und keine Lizenz.

Grundsätzlich kann eine Ausbildung auch ohne Vorqualifikationen absolviert werden. Sollten Sie bereits eine Ausbildung im Bereich Sport haben, reichen Sie bitte die Nachweise per Mail bei uns ein, diese werden von uns auf eine evtl. verkürzte Ausbildung geprüft.

Es werden mindestens 15 Lerneinheiten benötigt.

Ein Nachweis wird zur Lizenzausstellung benötigt. Ebenso bei der Verlängerung einer Lizenz Innere Medizin. Online-Erste Hilfe Kurse werden nicht akzeptiert.

Bitte reichen Sie uns vorab die Ausschreibung des Lehrgangs ein. Wir prüfen dies im Einzelfall.

Mindestens jede zweite Fortbildung muss eine WBRS-Fortbildung sein.

Wenn Sie die Fortbildung bei einem anderen Veranstalter gemacht haben, benötigen wir die Teilnahmebescheinigung und einen Tätigkeitsnachweis Ihres Vereins. Bei einer Lizenz Innere Medizin zusätzlich noch einen gültigen Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses.

Eine Fortbildung kann bei allen Lizenzen zur Verlängerung angerechnet werden.

  • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 2 Jahre). Online Kurse werden nicht akzeptiert
  • Tätigkeitsnachweis eines Mitgliedsvereins des WBRS, dass Sie dort als Übungsleiter/in tätig sind (Stempel und Unterschrift eines Vereinsbeauftragten)
  • Ggf. Hospitationsbescheinigungen in gefordertem Umfang
  • Ehrenkodex

Unsere Lehrgänge finden in Kooperation zwischen dem Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband (WBRS) und dem WLSB statt. Anerkannter Träger im Sinne des Bildungszeitgesetzes ist der Württembergischen Landessportbund.

Haftungsbegrenzung

Der WBRS ist bemüht, möglichst genaue und zuverlässige Informationen auf seiner Website und in seinen Printmedien zu veröffentlichen. Er übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung hinsichtlich der Aktualität und Richtigkeit der Informationen und lehnt jegliche diesbezügliche Verpflichtung sowie Haftung für den Fall von Irrtümern oder Auslassungen auf der WBRS- Homepage und in den Printmedien ausdrücklich ab. Der WBRS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile des Internet- Angebots oder das gesamte Angebot ohne vorherige und gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu kürzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder ganz einzustellen. Endgültige verbindliche Informationen erhalten die zugelassenen Teilnehmer*innen unmittelbar vor dem Lehrgang. Sollten Sie fehlerhafte Angaben auf der WBRS- Homepage bzw. in den WBRS- Printmedien entdecken, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung.

Die Haftung aller Organmitglieder des WBRS, der Besonderen Vertreter nach § 30 BGB oder der mit der Vertretung des WBRS beauftragten Personen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der WBRS haftet nicht für Schäden, die durch Umstände, die nicht im Einfluss- Bereich des WBRS liegen, durch Verzögerungen oder Unterbrechungen, durch unrichtige Inhalte der Medien, durch Verlust oder Löschung von Daten oder in sonstiger Weise entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom WBRS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

Haftungsansprüche gegen den WBRS, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen und Angebote bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des WBRS kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Der WBRS haftet nicht für nicht zustande gekommene Absprachen unter den Teilnehmern*innen, insbesondere für Mitfahrgelegenheiten, Reisegelegenheiten und Übernachtungsgelegenheiten, den daraus resultierenden Folgen und nicht für Absprachen, die unter den Teilnehmern*innen getroffen wurden.

Allgemeine Teilnahmeregelungen

  1. Anmeldeverfahren
    1. Die allgemeinen Teilnahmeregelungen sind einzuhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsgänge sind zu erfüllen.
    2. Die Anmeldung erfolgt anhand des entsprechenden Vordrucks oder anhand der Online-Anmeldung in der Regel über einen Mitgliedsverein an die Geschäftsstelle des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (WBRS) spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss.
    3. Für Vereinsmitglieder, deren Verein am Online-Anmeldeverfahren teilnimmt, ist die Anmeldung zu Lehrgängen über die Registrierung bzw. den Login möglich.
      Für die Online-Anmeldung zu einem Lehrgang des WBRS muss ein persönlicher Account über das WBRS- Online- Portal ("Login") erstellt werden. Als Anmeldename muss eine gültige E-Mail-Adresse verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der persönlichen Daten im persönlichen Account liegen beim Teilnehmer. D.h. der Teilnehmer trägt Sorge, dass seine Daten richtig eingegeben sind und nimmt ggf. Korrekturen selbst vor. Der WBRS haftet ausdrücklich nicht bei unkorrekt eingegebenen Daten (siehe Haftungsbegrenzung). Bei Lehrgängen mit Vereinsfreigabe muss nach Absenden der Anmeldung die Online-Freigabe durch den Verein erteilt werden. Erst dann gilt die Anmeldung als vollständig und wird an die WBRS- Verwaltungssoftware übertragen. Mit dem Absenden der Daten für eine Anmeldung müssen die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des WBRS akzeptiert werden. Die Einzugsermächtigung für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr wird durch Angabe der Bankverbindung und Akzeptieren der Anmelde- und Teilnahmebedingungen erteilt.
      Teilnehmer*innen, die keinem WBRS-Mitgliedsverein angehören, müssen bei der Online-Anmeldung als Vereinsname „Nicht-Mitgliedsverein“ auswählen.
    4. Für die schriftliche Anmeldung zu einem Lehrgang des WBRS können sowohl das WBRS- Anmeldeformular wie auch Anmeldeformulare aus anderen Landesverbänden verwendet werden. Es muss vollständig und leserlich ausgefüllt, unterzeichnet und mit dem Vereinsstempel versehen (Nachweis der aktuellen Tätigkeit in einem Mitgliedsverein) sein. Mit der Unterschrift akzeptiert der/die Teilnehmer*in die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des WBRS. Für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr ist die Einzugsermächtigung auf dem WBRS- Anmeldeformular auszufüllen und vom Kontoinhaber*in zu unterschreiben. Fehlt eine der Angaben ist die Anmeldung nicht gültig.
    5. Die Anmeldung zu den Lehrgängen wird mit dem Eingang des Anmeldeformulars bzw. der Online-Anmeldung verbindlich.
    6. Auf der WBRS- Homepage können die Namen der angemeldeten Teilnehmer*in eingesehen werden. Ist eine Aufnahme in die Teilnehmerliste nicht möglich, wird der/die Teilnehmer*in informiert.
    7. Bis zirka zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer*innen vom Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband alle wichtigen Informationen zum Lehrgang. Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang.
      Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Referent der Aus- und Fortbildung des WBRS, Tilmann Placht (Tel: 0711 286 953 23, E-Mail: lehre@wbrs-online.net).
  2. Kosten
    Die Lehrgangssicherungsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen. Wir bitten Sie, dem Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband eine Einzugsermächtigung (siehe Anmeldeformular) zu erteilen, anderenfalls erhebt der WBRS eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,00.
    1. Lizenzen werden grundsätzlich nur an solche Teilnehmer*innen vergeben, die in einem Mitgliedsverein des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes als Übungsleiter*in tätig werden. Andere Teilnehmer*innen erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung.
    2. Soweit nicht anders angegeben verstehen sich die Gebühren bei mehrtägigen Lehrgängen inklusive Übernachtung in Zweibettzimmern und Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Bei eintägigen und Online-Lehrgängen ist keine Übernachtung vorgesehen. Getränke sowie Zwischenmahlzeiten sind im Preis nicht enthalten. Dies gilt jedoch nur für Veranstaltungen die vom WBRS ausgerichtet werden. Für Kooperationsveranstaltungen gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Veranstalters.
    3. Eine Ermäßigung auf die Lehrgangssicherungsgebühr bei Nichtinanspruchnahme einer dieser Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich.
    4. Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangssicherungsgebühr erhoben.
    5. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangssicherungsgebühr nicht mehr möglich.
    6. Nicht bestandene oder verpasste Prüfungen können gegen eine Gebühr von 60,-€ (Mitglieder) bzw. 100,-€ (Nicht-Mitglieder) zu einem von zwei speziellen Terminen pro Jahr nachgeholt werden.
    7. Die Verbände weisen vorsorglich darauf hin, dass Teilnehmer*innen, die keinem Sportverein angehören, nicht sportversichert sind.
    8. Für Teilnehmer*innen, die nicht in einem WBRS-Mitgliedsverein als Übungsleiter*in tätig sind, gelten höhere Lehrgangssicherungsgebühren (Nicht-Mitglieder Preise)
  3. Teilnahmebedingungen
    Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung in den jeweiligen Lizenzstufen und -bereichen: Erste-Hilfe-Grundausbildung (mind. 9 UE, nicht älter als 2 Jahre) (Onlinekurse werden nicht akzeptiert), Nachweis über absolvierte Hospitationsstunden (variiert nach Lehrgangstyp) – gilt nicht für P8- und P16-Lehrgänge – und Teilnahmebescheinigungen der bereits besuchten Lehrgänge. Bitte reichen Sie unbedingt vor einer Anmeldung zu einem WBRS-Ausbildungslehrgang Kopien all Ihrer Aus- und Fortbildungsnachweise (z.B. Urkunde Physiotherapeut*in, Sport- und Gymnastiklehrer*in, C- oder B-Lizenz eines anderen Landesverbandes) beim WBRS ein. Sie erhalten dann Auskunft darüber, ob Ihnen eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden kann.
  4. Vergabe der Lizenzen
    1. Die DOSB- Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig.
    2. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils nach vier bzw. zwei Jahren.
    3. Die Lizenz ist die Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit der Sportvereine und Abteilungen.
    4. Die Lizenz „Übungsleiter*in B Rehabilitationssport“ hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren, Ausnahme „Innere Medizin“ Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
    5. Durch die Lizenz „Übungsleiter*in B Rehabilitationssport“ ist die Voraussetzung gemäß §13 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01.01.2011 gegeben.
  5. Hinweise zur Lizenzverlängerung
    Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen.
    1. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge sowie aktuelle Weiterentwicklungen im Rehabilitationssport (u.a. Qualitätssicherung) machen Weiterbildungen erforderlich.
    2. Für die Lizenzverlängerung ist eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) innerhalb der Gültigkeitsdauer notwendig.
    3. Im Bereich der Inneren Medizin muss spätestens nach zwei Jahren eine Fortbildung besucht werden. Eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses ist in diesem Bereich ebenfalls alle 2 Jahre Pflicht (kein vorgeschriebener zeitlicher Umfang).
    4. In den Bereichen Orthopädie, Neurologie, Sensorik, Geistige Behinderung und Psychische Erkrankungen ist alle 4 Jahre eine Fortbildung Pflicht (Erste-Hilfe-Kurs muss nicht aufgefrischt werden).
    5. Die Lizenzverlängerung anhand von Fortbildungen, die nicht vom WBRS angeboten werden, ist teilweise möglich, müssen aber vorab bzgl. ihrer Akzeptanz mit dem WBRS abgeklärt werden!
    6. Wird eine Fortbildung zur Lizenzverlängerung besucht, die nicht vom WBRS veranstaltet wird, muss beim Einreichen der Verlängerungsnachweise ein Tätigkeitsnachweis eines WBRS-Mitgliedsvereins unbedingt mitgeliefert werden.
    7. Mindestens jede zweite Fortbildung muss eine WBRS-Fortbildung sein.

Für ungültig gewordene Lizenzen gelten im Zuständigkeitsbereich des WBRS die entsprechenden Regelungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (vgl. aktuelle Richtlinien für die Ausbildung im DBS). (Stand: Januar 2023)

Ausbildungsrichtlinien

1. Ausbildungsrichtlinien im Rehabilitationssport

Das Ausbildungssystem ist modular aufgebaut und beginnt mit dem Block 10, der Vermittlung sportlicher, methodisch-didaktischer und biologischer Grundlagen für alle weiteren Lizenzen. Dieser Block umfasst 90 Lehreinheiten (LE) und endet mit einer schriftlichen Überprüfung und einer Lehrprobe. Ggf. kann eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden (Bitte reichen Sie Ihre Vorqualifikationen zur Prüfung ein).

Voraussetzung ist ein aktuell gültiger Nachweis über einen Erste Hilfe Grundkurs (nicht älter als 2 Jahre; Onlinekurse werden nicht akzeptiert) und absolvierte Hospitationen (je nach gefordertem Umfang) in Rehasportgruppen.

In der zweiten Lizenzstufe, dem Übungsleiter „Rehabilitationssport“ werden 90 bzw. 120 LE unterrichtet. Folgende Profile können von Interessenten belegt werden:
Profile

  • Orthopädie (90 LE) „Block 30“
  • Innere Medizin (120 LE) „Block 40“
  • Sensorik (90 LE) „Block 50“
  • Neurologie (90 LE) „Block 60“
  • Geistige Behinderung (90 LE) „Block 70“
  • Psychiatrie (90 LE) „Block 80“

Beispiel Innere Medizin:

Ein wesentlicher Vorteil der modularen Ausbildungsrichtlinien besteht darin, dass sich Übungsleiter/innen zu Beginn der Ausbildung Innere Medizin noch nicht auf eine Richtung (z.B. Diabetes bzw. Herzsport) festlegen müssen. Am Ende dieses Profils haben die angehenden Übungsleiter Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzsport)
  • Diabetes mellitus (Diabetikersport)
  • Nierenerkrankungen
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit (Gefäßsport)
  • Asthma und Allergien (Lungensport)

Für Sportvereine oder Rehabilitationszentren sind Übungsleiter/innen dieser Qualifikation sehr wertvolle und vielseitig einsetzbare Mitarbeiter. Sie können mit einer Lizenz mehrere Gruppen leiten

Der WBRS bietet die meisten Lehrgänge als Kompakt- oder Wochenendkurse an.

2. Fortbildungen zur Lizenzverlängerung

Mit dem Erhalt einer gültigen Übungsleiterlizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters/ der Übungsleiterin jedoch noch nicht abgeschlossen.

Im Rehabilitationssport sind alle vier Jahre (Ausnahme Innere Medizin – alle 2 Jahre) Fortbildungen über mindestens 15 Lehreinheiten nachzuweisen. Nur so gelingt uns die Einhaltung geforderter Qualitätsstandards.

Um eine Verlängerung Ihrer Lizenz vornehmen zu können, müssen folgende Unterlagen beim WBRS eingereicht werden:

  • Fortbildungsnachweis (2 x 8LE oder 1 x16LE)
  • Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses (gilt nur für die Verlängerung der Inneren Medizin Lizenz!!; Onlinekurse werden nicht akzeptiert)

Alle wesentlichen Informationen sind unter www.wbrs-online.net abrufbar.

Bei weiteren Fragen zur Aus- und Fortbildung wenden Sie sich gern an unseren Referenten für Aus- und Fortbildung, Tilmann Placht, unter der Telefonnummer: 0711 286 953 23 oder per E-Mail: t.placht@wbrs-online.net.

Tilmann Placht

Referent Aus- und Fortbildung

Trixa Ridder

Vizepräsidentin Lehre im WBRS

Hinweise zu Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildungsbetrieb

Der WBRS bildet Übungsleitende im Bereich Rehabilitationssport aus.

Die aktuellen Termine finden Sie immer unter Fortbildungen und Ausbildungen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Team Lehre (Tel.: 0711 286 953 23).

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

⇢ Wie Sie spenden können, erfahren Sie hier

Vielen Dank!

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