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FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab 18 Jahren

Änderungen zum 12. Januar 2022:

Die Maßnahmen der Alarmstufe II bleiben vorerst bis zum 1. Februar 2022 bestehen. Für den Sport bedeutet dies weiterhin 2G+ in geschlossenen Räumen und 2G im Freien. Für Teilnehmer*innen am Reha-Sport gilt weiterhin die 3G Regelung.

Zudem gilt in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Personen über 18 Jahren müssen eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.

Für Sportveranstaltungen (Ligabetrieb, Wettkämpfe, Tuniere, etc.) sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, gilt die 2G+ Regelung. Erlaubt sind maximal 50% der Kapazität, aber nicht mehr als 500 Zuschauer*innen.

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