Voraussetzungen zum Erhalt einer Anerkennung für ‚Rehasport’:
- Mitgliedschaft im WBRS
- Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im WLSB sowie
- ein Beratungsgespräch in der Geschäftsstelle des WBRS
- Übungsleiter*innen müssen eine Rehasport- Lizenz für den angebotenen Indikationsbereich besitzen
- vollständige Anträge müssen beim WBRS eingereicht werden
Hinweise zur Mitgliedschaft im WBRS:
- kann über eine Vereinsgründung und Anerkennung durch den WLSB erfolgen
- kann über eine Zusammenarbeit mit einem WLSB-Mitgliedsverein erfolgen
- dieser Verein muss Mitglied im WBRS werden/sein
- die Anträge auf Rehasport müssen über diesen Verein eingereicht werden
- Kosten
- 4.50 € je Mitglied, mind. 50 € im Jahr
- 4.50 € je Teilnehmer*in am Rehasport (Nicht-Mitglied) - siehe Finanz- und Gebührenordnung
(in der Verwaltungsgebühr ist die Nicht-Mitgliederversicherung enthalten)
Hinweise zur Übungsleiterlizenz:
- Übungsleiter*innen müssen eine entsprechende Rehasport-Lizenz besitzen
- für bestimmte Ausbildungsgänge können die Lizenzen nach Nachweis unmittelbar ausgestellt werden
- es werden Lizenzen aus anderen Sportfachverbänden als Lizenzstufe 1 anerkannt
- es gibt Lizenzen in den Profilen Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie, Geistige Behinderung, Sensorik und Psychiatrie
- Aus- und Fortbildungen können über den WBRS erfolgen
- Lizenzen müssen alle 2 (Innere Medizin) bzw. 4 Jahre durch eine anerkannte Fortbildung verlängert werden
Allgemeine Hinweise:
- das Zertifikat ist max. 2 Jahre gültig
- Rehasport muss als Gruppentherapie erfolgen
- während der Dauer der Verordnung ist eine Mitgliedschaft im Verein nur freiwillig möglich
- es ist die Nutzung des Beratungsprotokolls (Formblatt B) vorgeschrieben
- Je Teilnehmer*in werden 5qm Übungsfläche vorausgesetzt
- Antragsformulare können über unsere Webseite heruntergeladen werden
- Vereinsvorsitzende und Übungsleiter*innen sind haftbar bei Verstößen
Bitte beachten Sie, dass Übungen an technischen Geräten die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), nicht zulässig sind. Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzsportgruppen dar.