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Infos zum Rehasport - Information für Vereine

Voraussetzungen zum Erhalt einer Anerkennung für ‚Rehasport’:

  • Mitgliedschaft im WBRS
  • Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im WLSB sowie
  • ein Beratungsgespräch in der Geschäftsstelle des WBRS  
  • Übungsleiter*innen müssen eine Rehasport- Lizenz für den angebotenen Indikationsbereich besitzen 
  • vollständige Anträge müssen beim WBRS eingereicht werden 

 

Hinweise zur Mitgliedschaft im WBRS:

  • kann über eine Vereinsgründung und Anerkennung durch den WLSB erfolgen 
  • kann über eine Zusammenarbeit mit einem WLSB-Mitgliedsverein erfolgen
    • dieser Verein muss Mitglied im WBRS werden/sein
    • die Anträge auf Rehasport müssen über diesen Verein eingereicht werden
  • Kosten
    • 4.50 € je Mitglied, mind. 50 € im Jahr
    • 4.50 € je Teilnehmer*in am Rehasport (Nicht-Mitglied) - siehe Finanz- und Gebührenordnung
      (in der Verwaltungsgebühr ist die Nicht-Mitgliederversicherung enthalten)

 

Hinweise zur Übungsleiterlizenz: 

  • Übungsleiter*innen müssen eine entsprechende Rehasport-Lizenz besitzen 
  • für bestimmte Ausbildungsgänge können die Lizenzen nach Nachweis unmittelbar ausgestellt werden
  • es werden Lizenzen aus anderen Sportfachverbänden als Lizenzstufe 1 anerkannt
  • es gibt Lizenzen in den Profilen Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie, Geistige Behinderung, Sensorik und Psychiatrie
  • Aus- und Fortbildungen können über den WBRS erfolgen
  • Lizenzen müssen alle 2 (Innere Medizin) bzw. 4 Jahre durch eine anerkannte Fortbildung verlängert werden

 

Allgemeine Hinweise:  

  • das Zertifikat ist max. 2 Jahre gültig
  • Rehasport muss als Gruppentherapie erfolgen
  • während der Dauer der Verordnung ist eine Mitgliedschaft im Verein nur freiwillig möglich
  • es ist die Nutzung des Beratungsprotokolls (Formblatt B) vorgeschrieben
  • Je Teilnehmer*in werden 5qm Übungsfläche vorausgesetzt
  • Antragsformulare können über unsere Webseite heruntergeladen werden
  • Vereinsvorsitzende und Übungsleiter*innen sind haftbar bei Verstößen

Bitte beachten Sie, dass Übungen an technischen Geräten die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), nicht zulässig sind. Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzsportgruppen dar.

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