In Erweiterung des Sportversicherungsvertrages zwischen dem Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) und den ARAG Versicherungen besteht sowohl für Ärzt*innen als auch Ersthelfer*innen und Sanitäter*innen Versicherungsschutz im Umfang der Sporthaftpflicht-Deckung.
Versichert ist der ehrenamtliche Einsatz der genannten Personengruppen als Helfende bei versicherten Veranstaltungen. Voraussetzung ist, dass der*die Helfer*in weisungsgebunden für den Verein oder Verband tätig wird. Dies gilt auch, wenn es sich hierbei um die ausgeübte berufliche Tätigkeit als Ärzt*in handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der*die Ärzt*in eine eigene Praxis hat oder angestellt ist (z.B. in einem Krankenhaus).