Rehasport in der Halle kann seit dem 2. Juni 2020 wieder angeboten werden.
Seit dem 01. Dezember 2020 gilt die Corona-Verordnung vom 30. November 2020. Es gelten verschärfte Regelungen für den Dezember. Rehasport in der Halle ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiterhin möglich.
Was müssen wir als Verein tun, um wieder Rehasport in geschlossenen Räumen anbieten zu können?
- Teilen Sie uns bitte unter Angabe der Gruppen-ID mit, falls Sie Übungsgruppen aufteilen und/oder sich Übungszeiten während der Übergangszeit ändern
- Holen Sie die Einverständniserklärung Teilnehmer*in zur Teilnahme am Rehabilitationssport während der Corona-Pandemie von allen Teilnehmer*innen ein (Hier finden Sie die Empfehlungen des DBS zur Wiederaufnahme des Rehabilitationssportes während der Corona-Pandemie und die Verhaltens- und Hygieneregeln der Landesregierung um ihre Teilnehmer*innen zu informieren)
Die Vorgaben der Landesregierung sind zwingend einzuhalten!
Das Sozialministerium hat bestätigt, dass der allgemeine Rehasport mit 15 Personen und der Herzsport mit bis zu 20 Personen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden darf.
Bitte beachten Sie, dass das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, von der neuen Verordnung unberührt bleibt.