Corona-bedingter Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport
Die meisten Kostenträger verlängern den Zeitraum für die Zuschlagszahlungen bis zum 30.06.2021.
Aussage SVLFG (Stand: 25.01.2021)
"Die SVLFG bezahlt Ihnen in der Zeit vom 01.08.2020 bis 30.06.2021 je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in einen Zuschlag von 0,25 Euro. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragsstellung übernommen."
Aussage AOK (Stand: 25.01.2021)
"Wir bezahlen Ihnen in der Zeit vom 01.08.2020 bis 30.06.2021 je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in einen Zuschlag von 0,25 Euro. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragsstellung übernommen."
Aussage DRV Baden-Württemberg (Stand: 29.03.2021)
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bezahlt Ihnen in der Zeit vom 01.08.2020 bis 30.06.2021 einen Corona-bedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Person und Termin.
Sollte sich die pandemische Entwicklung substantiell verändern, behalten wir uns vor, die Zahlung des Zuschlags schon vor dem 30.06.2021 zu widerrufen.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag nicht in Betracht kommt, wenn eine Leistungserbringung in telematischer Form erfolgt.
Aussage DRV Bund (Stand: 22.12.2020)
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bezahlt Ihnen in der Zeit vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 einen Corona-bedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Person und Termin.
Über die Fortführung des Hygienezuschlags bis zum 30.06.2021 hat die DRV Bund noch nicht entschieden.
Aussage vdek (Stand: 15.12.2020)
Die Hygienezahlungen von 10% werden durch den vdek bis zum 30.06.2021 weiterhin gewährt. Die Hygienezahlungen werden in allgemeinen Vereinbarung, die ab dem 01.01.2021 in Kraft tritt vertraglich geregelt. Die Vereinbarung mit Gültigkeit am dem 01.01.2021 (inkl. Hygienezahlungen) befindet sich gegenwärtig im Unterschriftenverfahren.
Aussage KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München und die IKK classic (Stand: 18.01.2021)
Im Interesse einer der aktuellen Situation entsprechenden Durchführung von Rehabilitationssport haben sich die KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München und die IKK classic darauf verständigt,
ein Pauschalzuschlag zum vereinbarten Vergütungssatz für definierte coronabedingte Mehraufwände bei den Leistungen zu erbringen.
Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 wird für die Leistungseinheiten folgende Regelung vereinbart:
- Der Corona-Zuschlag wird zeitlich befristet für Leistungseinheiten, die im Zeitraum
vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 als Präsenztermine erbracht werden,
je Leistungseinheit und Teilnehmer gezahlt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. - Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und teilnehmender Person.
- Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt.
- Für den Corona-Zuschlag soll gemäß Datenaustausch nach § 302 SGB V folgende Abrechnungspositionsnummer (GPOS) verwendet werden: GPOS: 603700; Betrag: 0,25 EUR; Klartext: Corona Hygienezuschlag Rehasport
Die oben genannten Punkte stellen keine Präjudiz für die Zeit nach der Frist dar. Sämtliche Maßnahmen der Gesundheitsbehörden sind von diesen Themen unberührt und haben Vorrang.
Hier finden Sie die Vergütungssätze Rehasport.