Seit dem 18. Januar 2021 gilt die Corona-Verordnung vom 16. Januar 2021. Es gelten weiterhin verschärfte Regelungen. Rehasport ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiterhin möglich.
Das Sozialministerium hat bestätigt, dass der allgemeine Rehasport mit 15 Personen und der Herzsport mit bis zu 20 Personen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden darf.
Bitte beachten Sie, dass das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, von der neuen Verordnung unberührt bleibt.
Folgende Möglichkeiten haben Vereine derzeit um Rehabilitationssport anzubieten:
Fragen und Antworten rund um das Thema Rehabilitationssport
Regelung im Umgang mit Verordnungen zum Rehabilitationssport
Corona-bedingter Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport
Umfrage zu "Corona-Krise"
Die Umfrage zur "Corona-Krise: Auswirkungen auf Reha-Sport im WBRS-Verein" ist geschlossen. Wir bedanken uns bei allen Vereinen, die sich an der Umfrage beteiligt haben.