Widerruf der Sonderregelung zum Online-Rehabilitationssport zum 30.06.2022
Die Krankenversicherungen auf Bundesebene haben mitgeteilt, dass die bundesweit abgestimmte und bis zum 23.09.2022 befristete Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot" aufgrund der substanziellen Veränderung der pandemischen Situation sowie aufgrund des Auslaufens der pandemiebedingten Vergütungsanpassung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum 30.06.2022 widerrufen wird.
pdf Vorgaben der Kassen zu Tele-Rehasport (60 KB)
pdf FAQs Tele-Rehasport (86 KB)
Was müssen Vereine tun, um Tele-Rehasport anbieten zu können?
- Teilen Sie uns formlos per E-Mail (info@wbrs-online.net) mit, wenn Sie beabsichtigen Tele-Rehasport anzubieten. Wir werden Ihnen die erforderlichen Formulare / Unterlagen dann zeitnah zukommen lassen
- Senden Sie die ausgefüllten Formulare / Unterlagen an uns zurück
Bitte beachten Sie:
- Sie können mit dem Tele-Rehasport erst dann beginnen, wenn Ihnen hierfür die Anerkennung durch den WBRS vorliegt
- Voraussetzung für eine Online-Durchführung ist, dass sowohl Leistungserbringer als auch Teilnehmer*innen diese Durchführungsform nutzen können und wollen. Die Aufklärungspflicht liegt bei den Leistungserbringern. Die telematische Form der Durchführung ist für Herzgruppen sowie sturzgefährdete Teilnehmer*innen nicht möglich.