Mit Inkrafttreten der neuen pdf Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (483 KB) ist mit Einverständnis der Teilnehmenden ab dem 1. Januar 2022 grundsätzlich eine Leistungserbringung im Freien möglich (Ziffer 7.3), sodass diese bisherige Corona Sonderregelung „Rehabilitationssport im Freien“ entfällt.
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.
Versicherungschutz Sport im Freien
Laut Rücksprache mit der ARAG-Versicherung besteht der Versichungsschutz der Übungsveranstaltung unabhängig vom Ausführungsort - dies beinhaltet auch den Tele-Rehasport und den Sport im Freien