Die SVLFG als LKK hat sich dazu entschieden, ab dem 01.04.2026 auf die Genehmigung für Erst- und Folgeverordnungen von Rehabilitationssport zu verzichten.
Das bedeutet, dass sich die Versicherten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ab dem 01.04.2026 mit ihrer Verordnung direkt an den Leistungserbringer wenden können.
Hier findet sich eine Übersicht der Kostenträger, welche bereits einen Genehmigungsverzicht ausgesprochen haben.
