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3G für den Reha-Sport

Mit der neuen CoronaVO gilt ab dem 04. Dezember 2021 für den Rehabilitationssport die 3G-Regel (siehe §14 Abs.1).

"[...] nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern [ist] der Zutritt für die Ausübung [...] von Reha-Sport nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet"

Teilnehmer*innen müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein.

Für ehrenamtlich tätige Übungsleiter*innen gilt aktuell 2G-Plus. Hier finden Sie Infos zu den Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus.

Über die Corona-Verordnung hinausgehende Infektionsschutzmaßnahmen können gegebenenfalls nach § 20 CoronaVO durch die örtlich zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Gemeindeverwaltung) getroffen werden. Wir bitten darum, die Details im Einzelfall mit den örtlich zuständigen Behörden zu besprechen.

 

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

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