Die Landesregierung Baden-Württemberg spannt einen umfänglichen Rettungsschirm für den Sport im Land auf. Darauf verständigte sich das Landeskabinett am heutigen Dienstag. Rund 12 Millionen Euro stehen nun für ein Soforthilfeprogramm zur Verfügung.
Der Sport wird in der aktuellen Situation durch diesen Schritt der Politik geschützt. Die „Soforthilfe Sport“ wird Sportvereinen und Sportfachverbänden als Zuschuss zur Überwindung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist, gewährt.
Soforthilfe-Anträge können voraussichtlich ab 25. Juni direkt bei den Sportbünden gestellt werden.
Eine Antragsstellung wird grundsätzlich bis zum 30.11.2020 möglich sein.
Ausgenommen von der „Soforthilfe Sport“ ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, für den das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg bereits ein Soforthilfeprogramm aufgelegt hat. Des Weiteren sind Sportvereine, die sich unabhängig von der Corona-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, von der „Soforthilfe Sport“ ausgeschlossen.