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WBRS Newsletter 20|2020

WBRS Newsletter 20|2020

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Newsletter   20 | 2020

 


Neue Corona-Verordnung "Sport" ab dem 1. Juli

Gestern wurden vom Kultusministerium die neuen Regelungen für den Sport veröffentlicht.

 

Ab 1. Juli ist es wieder möglich in Gruppen bis zu 20 Personen ohne Corona bedingte Vorgaben, was die Größe der Fläche angeht, Sport zu machen. Es soll weiterhin möglichst ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.

 

Weiterhin gilt, dass für den Betrieb der Sportstätten ein Hygienekonzept vorliegen muss und die Daten der Teilnehmer gesammelt werden müssen, wie es auch schon bisher der Fall war.

 

Zu beachten ist, dass es auch mit der neuen Verordnung den zuständigen Behörden erlaubt ist aus wichtigem Grund im Einzelfall abweichende Maßnahmen zu beschließen. Es sollte also auch weiterhin immer der Kontakt mit den zuständigen lokalen Behörden gesucht werden.

 

Neue Corona-Verordnung (gültig ab 1. Juli)

 

Neue Corona-Verordnung "Sport" (gültig ab 1. Juli)


Niko Kappel pulverisiert Weltrekord im Kugelstoßen

Der Welzheimer Paralympicssieger Niko Kappel hat bei einem Wettkampf im Stadion Festwiese in Stuttgart einen inoffiziellen Weltrekord im Kugelstoßen aufgestellt.

 

Bei einem vom Württembergischen Leichtathletik Verband kurzfristig für die Kaderathleten organisierten offiziellen Wettbewerb, stieß der 1,40 Meter große Weltmeister von 2017 die Kugel auf 14,40 Meter.

 

Leider wurde der Weltrekord nicht offiziell anerkannt.

 

Zum Bericht


Ausgleichszahlungen im Rehasport

Auf Bundesebene wird zwischen dem Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) derzeit über mögliche Kompensationszahlungen im Rehabilitationssport aufgrund der Corona-Pandemie diskutiert.

Der DBS hat uns daher dringend empfohlen allen Vereinen zu raten, zunächst auf die Abrechnung von Leistungen im Rehabilitationssport, die ab dem 01.07.2020 erbracht werden, zu verzichten und die weitere Entwicklung abzuwarten.

Weitere Informationen liegen uns nicht vor.


Klarstellung zur Verlängerung von Verordnungen

Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.

 

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.

 

Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren. Ein Beendigungsdatum dieser Regelung wurde bislang nicht mitgeteilt. Wir gehe davon aus, dass alle gesetzlichen Krankenkassen sowie die Rentenversicherung BW nach diesem Abstimmungsergebnis handeln. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung (wenn möglich schriftlich).


Wir sind weiterhin für Sie da!

Wir sind auch weiterhin zu den üblichen Zeiten für Ihre Anliegen erreichbar.

 

Unter folgender Nummer können Sie uns weiterhin anrufen:

0711-28077 620

 

Wenn Sie Fragen zur Aus- und Fortbildung haben dann rufen Sie folgende Nummer an:

0711-28077 623

 

Unsere Sprechzeiten sind weiterhin wie folgt:

Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr

Dienstag: 13:00 - 16:30 Uhr


Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.

Fritz-Walter-Weg 19

70372 Stuttgart

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