Gestern wurden vom Kultusministerium die neuen Regelungen für den Sport veröffentlicht.
Ab 1. Juli ist es wieder möglich in Gruppen bis zu 20 Personen ohne Corona bedingte Vorgaben, was die Größe der Fläche angeht, Sport zu machen. Es soll weiterhin möglichst ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.
Weiterhin gilt, dass für den Betrieb der Sportstätten ein Hygienekonzept vorliegen muss und die Daten der Teilnehmer gesammelt werden müssen, wie es auch schon bisher der Fall war.
Zu beachten ist, dass es auch mit der neuen Verordnung den zuständigen Behörden erlaubt ist aus wichtigem Grund im Einzelfall abweichende Maßnahmen zu beschließen. Es sollte also auch weiterhin immer der Kontakt mit den zuständigen lokalen Behörden gesucht werden.
Neue Corona-Verordnung (gültig ab 1. Juli)
Neue Corona-Verordnung "Sport" (gültig ab 1. Juli)