Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben am 22.05.2020 eine neue Verordnung zum Betrieb von Sportstätten veröffentlicht. Auf Grund aktueller Nachfragen wollen wir auf ein paar Punkte noch einmal näher eingehen.
Für Freiluft-Angebote hat die neue Verordnung auch Änderungen zur Folge. Die alten Abstandregeln (z.B. "5 Personen pro 1.000qm" Regelung) werden durch die neue Verordnung zum 02.06.2020 abgelöst. Es gelten also sowohl für den Freiluft-Sport als auch für den Sport in geschlossen Räumen ab 02.06.2020 die neuen Regeln.
Info-Seite inkl. aktueller Corona-Verordnung Sportstätten
Wichtige Punkte:
Grundsätzlich gilt während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs ein Mindestabstand von 1,5m zwischen sämtlichen anwesenden Personen (Ausnahme Personen laut §3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO).
Was die Gruppengröße angeht gelten folgende zwei Grundsätze:
a) Bei Übungseinheiten mit Raumwegen (Personen bewegen sich im Raum) gilt eine maximale Anzahl von 10 Personen und pro Person müssen mindestens 40qm zur Verfügung stehen
b) Bei Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten müssen pro Person mindestens 10qm zur Verfügung stehen.
Der Übungsleiter zählt immer als eine Person.
Des Weiteren verweisen wir an dieser Stelle noch auf die Empfehlungen des DBS zur Wiederaufnahme des Reha-Sports.
Info für Herzsportgruppen:
Die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen ist unter den Vorgaben der Landesregierung und den Empfehlungen des DBS zur Wiederaufnahe des Rehabilitationssport möglich. Wir empfehlen die Rücksprache mit dem betreuenden Arzt.
Darüber hinaus sind aktuelle Informationen auch auf unserer Homepage zu finden.