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WBRS Newsletter 17|2020

WBRS Newsletter 17|2020

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Newsletter   17 | 2020

 


Corona Verordnung Sportstätten (22. Mai 2020) im Bezug auf Freiluft-Sport

Das Kultusministerium und das Sozialministerium haben am 22.05.2020 eine neue Verordnung zum Betrieb von Sportstätten veröffentlicht. Auf Grund aktueller Nachfragen wollen wir auf ein paar Punkte noch einmal näher eingehen.

 

Für Freiluft-Angebote hat die neue Verordnung auch Änderungen zur Folge. Die alten Abstandregeln (z.B. "5 Personen pro 1.000qm" Regelung) werden durch die neue Verordnung zum 02.06.2020 abgelöst. Es gelten also sowohl für den Freiluft-Sport als auch für den Sport in geschlossen Räumen ab 02.06.2020 die neuen Regeln.

 

Info-Seite inkl. aktueller Corona-Verordnung Sportstätten


Wichtige Punkte:
Grundsätzlich gilt während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs ein Mindestabstand von 1,5m zwischen sämtlichen anwesenden Personen (Ausnahme Personen laut §3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO).


Was die Gruppengröße angeht gelten folgende zwei Grundsätze:
a)    Bei Übungseinheiten mit Raumwegen (Personen bewegen sich im Raum) gilt eine maximale Anzahl von 10 Personen und pro Person müssen mindestens 40qm zur Verfügung stehen


b)    Bei Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten müssen pro Person mindestens 10qm zur Verfügung stehen.


Der Übungsleiter zählt immer als eine Person.


Des Weiteren verweisen wir an dieser Stelle noch auf die Empfehlungen des DBS zur Wiederaufnahme des Reha-Sports.

Info für Herzsportgruppen:

Die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen ist unter den Vorgaben der Landesregierung und den Empfehlungen des DBS zur Wiederaufnahe des Rehabilitationssport möglich. Wir empfehlen die Rücksprache mit dem betreuenden Arzt.

 

Darüber hinaus sind aktuelle Informationen auch auf unserer Homepage zu finden.


Aus- und Fortbildungen starten wieder

Erfreulicherweise können wir ab Juni wieder mit den Aus- und Fortbildungen starten, da die Sportschulen die Türen wieder für die Verbände öffnen.


Klar ist, dass die Lehrgänge unter Berücksichtigung strenger Hygienevorschriften durchgeführt werden müssen. Auch wenn es für uns alle Neuland ist, sind wir zuversichtlich, dass wir die Lehrgänge trotz allem in einem ansprechenden Rahmen durchführen können.


Nähere Infos zu den Verhaltensregeln während der Lehrgänge erhalten Sie vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

Wir freuen uns sehr, Sie bald wieder bei unseren WBRS-Lehrgängen begrüßen zu dürfen.


Informationen zu finanziellen Hilfen für Vereine (WLSB)

WLSB-Präsident Andreas Felchle hat in einer Mitteilung vom 28.05.2020 über den aktuellen Stand der finanziellen Hilfen für Vereine informiert.

 

Zur Mitteilung


Wir sind weiterhin für Sie da!

Wir sind auch weiterhin zu den üblichen Zeiten für Ihre Anliegen erreichbar.

 

Unter folgender Nummer können Sie uns weiterhin anrufen:

0711-28077 620

 

Wenn Sie Fragen zur Aus- und Fortbildung haben dann rufen Sie folgende Nummer an:

0711-28077 623

 

Unsere Sprechzeiten sind weiterhin wie folgt:

Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr

Dienstag: 13:00 - 16:30 Uhr


Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.

Fritz-Walter-Weg 19

70372 Stuttgart

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