Fortbildungstermine im Überblick 2021
Hier finden Sie die Fortbildungstermine 2021 im Überblick:
Hier finden Sie die Fortbildungstermine 2021 im Überblick:
Hier finden Sie die Ausbildungetermine 2021 im Überblick:
Hier finden Sie die Fortbildungstermine 2019 im Überblick:
Hier finden Sie die Fortbildungstermine 2020 im Überblick:
Hier finden Sie den Ehrenkodex zum Download.
Neben der Onmlineanmeldung ist die Anmeldung nach wie vor auch in Papierform möglich.
Bitte drucken Sie das Dokument aus, füllen es KOMPLETT aus, lassen es von Ihrem Verein abstempeln und unterschreiben und senden es via Mail, Post oder Fax an den WBRS.
Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Rückmeldung erhalten haben, bitten wir Sie nachzufragen, ob das Formular angekommen ist.
Hier finden Sie die Ausbildungetermine 2017 im Überblick:
Ausbildungtermine 2017
Hier finden Sie die Fortbildungstermine 2017 im Überblick:
Für die Ausstellung / Verlängerung einer Rehabilitationssport-Lizenz B ist es unbedingt notwendig, dass der angehende oder aktive Übungsleiter nachweist, dass er in einem Mitgliedsverein des WBRS tätig ist oder in Kürze sein wird.
Der Tätigkeitsnachweis besitzt nur dann Gültigkeit, wenn er durch einen WBRS-Mitgliedsverein durch Stempel und Unterschrift zeitnah bestätigt wird.
Hier sehen Sie die WBRS-Referent im Überblick. Sie können z.B. erfahren, in welchen Lizenzbereichen der jeweilige Referent und welchen beruflichen Hintergrund er aufzuweisen hat.
Hier finden Sie die Hospitationsnachweise für die Ausbildungslehrgänge zum Download.
Hospitationsbescheinigungen Grundlehrgang B10
Hospitationsbescheinigungen Orthopädie B30
Hospitationsbescheinigungen Innere Medizin B40
Hospitationsbescheinigungen Neurologie B60
Hospitationsbescheinigungen GB B70
Hospitationsbescheinigungen Psychische Erkrankungen B80
StundenverlaufsprotokollStundenverlaufsprotokoll
Hier kommen Sie zur
Lehrgangssuche und Onlineanmeldung.
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WBRS- Online- Portal ("Login")
Für die Online-Anmeldung zu einem Lehrgang des WBRS muss ein persönlicher Account über das WBRS- Online- Portal ("Login") erstellt werden. Als Anmeldename muss eine gültige E-Mail-Adresse verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der persönlichen Daten im persönlichen Account liegen beim Teilnehmer. D.h. der Teilnehmer trägt Sorge, dass seine Daten richtig eingegeben sind und nimmt ggf. Korrekturen selbst vor. Der WBRS haftet ausdrücklich nicht bei unkorrekt eingegebenen Daten (siehe Haftungsbegrenzung). Bei Lehrgängen mit Vereinsfreigabe muss nach Absenden der Anmeldung die Online-Freigabe durch den Verein erteilt werden. Erst dann gilt die Anmeldung als vollständig und wird an die WBRS- Verwaltungssoftware übertragen. Mit dem Absenden der Daten für eine Anmeldung müssen die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des WBRS akzeptiert werden. Die Einzugsermächtigung für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr wird durch Angabe der Bankverbindung und Akzeptieren der Anmelde- und Teilnahmebedingungen erteilt.
Alternativ steht die schriftliche Anmeldung grundsätzlich für alle Lehrgänge offen.
1. Ausbildungsrichtlinien im Rehabilitationssport
Seit 2009 gibt es beim Deutschen Behindertensportverband (DBS) neue Richtlinien für die Ausbildung der Übungsleiter. Für die jeweiligen Landesverbände, so auch für den Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband (WBRS) e.V., sind diese Vorgaben bindend.
Das Ausbildungssystem ist modular aufgebaut und beginnt mit dem Block 10, der Vermittlung sportlicher, methodisch-didaktischer und biologischer Grundlagen für alle weiteren Lizenzen. Dieser Block umfasst 90 Lehreinheiten (LE) und endet mit einer schriftlichen Überprüfung und einer Lehrprobe. Ggf. kann eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden (Bitte reichen Sie Ihre Vorqualifikationen zur Prüfung ein).
Voraussetzung ist ein aktuell gültiger Nachweis über einen Erste Hilfe Grundkurs (nicht älter als 2 Jahre) und absolvierte Hospitationen (je nach gefordertem Umfang) in Rehasportgruppen.
In der zweiten Lizenzstufe, dem Übungsleiter „Rehabilitationssport“ werden 90 bzw. 120 LE unterrichtet. Folgende Profile können von Interessenten belegt werden:
Profil
Beispiel Innere Medizin:
Ein wesentlicher Vorteil dieser neuen Ausbildungsrichtlinien besteht hauptsächlich darin, dass sich Übungsleiter/innen zu Beginn der Ausbildung Innere Medizin noch nicht auf eine Richtung (z.B. Diabetes bzw. Herzsport) festlegen müssen. Am Ende dieses Profils haben die angehenden Übungsleiter Kenntnisse in folgenden Bereichen:
Für Sportvereine oder Rehabilitationszentren sind Übungsleiter/innen dieser Qualifikation sehr wertvolle und vielseitig einsetzbare Mitarbeiter. Sie können mit einer Lizenz mehrere Gruppen leiten
Der WBRS bietet die meisten Lehrgänge als Kompakt- oder Wochenendkurse an.
2. Fortbildungen zur Lizenzverlängerung
Mit dem Erhalt einer gültigen Übungsleiterlizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters/ der Übungsleiterin jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im Rehabilitationssport sind alle vier Jahre (Ausnahme Innere Medizin – alle 2 Jahre) Fortbildungen über mindestens 15 Lehreinheiten nachzuweisen. Nur so gelingt uns die Einhaltung geforderter Qualitätsstandards sowie Wettbewerbsfähigkeit.
Um eine Verlängerung Ihrer Lizenz vornehmen zu können, müssen folgende Unterlagen beim WBRS eingereicht werden:
Alle wesentlichen Informationen sind unter www.wbrs-online.net abrufbar.
Bei weiteren Fragen zur Aus- und Fortbildung wenden Sie sich gern an unseren Referenten für Aus- und Fortbildung, Tilmann Placht, unter der Telefonnummer: 0711/ 280 77 623 oder per E-Mail: t.placht@wbrs-online.net.
Rainer Wahl Tilmann Placht
Vizepräsident Lehre im WBRS Referent Aus- und Fortbildung
1. Schritt – Prüfung auf Ausbildungsverkürzung
Mail (t.placht@wbrs-online.net) oder Fax (0711-280 77 621) mit Ausbildungnachweisen (z.B. Zeugnis Physiotherapeut, Sport- und Gymnastiklehrer oder Lizenzen anderer Verbände) an WBRS
Warten auf Prüfung der Nachweise (Kontaktdaten und Anliegen bitte immer angeben!)
Erhalt der Informationen über die zu absolvierenden Lehrgänge
2. Schritt – Kursanmeldung
Nach Prüfung der Unterlagen: Kursanmeldung.
Aktuelle Ausbildungslehrgänge auf der WBRS-Homepage (Ausbildungen 2019)
Anmeldung anhand des WBRS-Anmeldeformulars bei den jeweiligen Lehrgängen
Nicht vergessen: Vereinsstempel + Unterschrift (Mitgliedsverein des WBRS)!!!
ODER: Onlineanmeldung über die WBRS-Homepage (papierfreie Variante, Stempel nicht nötig!). (Teilnehmer aus anderen Landesverbänden als dem WBRS, bitte unter Nicht-Mitgliedsverein anmelden)
3. Schritt – Anmeldebestätigung
Nach Lehrgangsanmeldung: Erhalt einer Anmeldebestätigung
Zusendung der Lehrgangsunterlagen (Lehrgangsplan,…) ca. 3-4 Wochen vor Lehrgangsbeginn
4. Schritt – Lizenzbeantragung
Nach Besuch der jeweiligen Lehrgänge: Einsendung aller erforderlichen Unterlagen
Nachweis über besuchte WBRS-Lehrgänge
Nachweis Erster-Hilfe-Grundkurs (9 UE; nicht älter als 2 Jahre)
Nachweis der entsprechenden Anzahl an Hospitationsstunden in einer Rehasportgruppe (https://www.wbrs-online.net/aus-und-fortbildung/formulare-aus-und-fortbildung/hospitationsnachweise)
Warten auf die Ausstellung der Rehabilitationssport-Lizenz B
Besonderheiten
Lehrgangssicherungsgebühr beinhaltet bei mehrtägigen Lehrgängen, falls nicht anders ausgeschrieben, Übernachtung und Verpflegung. Teilnehmer aus anderen Landesverbänden erhalten nach erfolgreicher Ausbildungsteilnahme eine Teilnahmebestätigung => Beantragung der Lizenz im jeweiligen Landesverband.
Nachweis der entsprechenden Anzahl an Hospitationsstunden
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation, erhalten alle Übungsleiter, deren Lizenz zum 31.12.2020 ausläuft, die Möglichkeit, diese bis zum 31.12.2021 zu verlängern, ohne dass die Lizenz ihre Gültigkeit verliert.
Bitte melden Sie sich bereits jetzt zu einer für Sie passenden Fortbildung 2021 an.
Derzeit sind die Türen der Sportschulen geschlossen, sodass wir leider keine Präsenzveranstaltungen anbieten können.
Wir freuen uns jedoch Ihnen mitteilen zu können, dass einige Fortbildungen und Teile von Ausbildungen online angeboten werden können. Halten Sie bei den Terminen Ausschau nach dem Hinweis "Online".
Für ungültig gewordene Lizenzen gelten im Zuständigkeitsbereich des WBRS die entsprechenden Regelungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (vgl. aktuelle Richtlinien für die Ausbildung im DBS). (Stand: Juni 2016)
Haftungsbegrenzung
Der WBRS ist bemüht, möglichst genaue und zuverlässige Informationen auf seiner Website und in seinen Printmedien zu veröffentlichen. Er übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung hinsichtlich der Aktualität und Richtigkeit der Informationen und lehnt jegliche diesbezügliche Verpflichtung sowie Haftung für den Fall von Irrtümern oder Auslassungen auf der WBRS- Homepage und in den Printmedien ausdrücklich ab. Der WBRS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile des Internet- Angebots oder das gesamte Angebot ohne vorherige und gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu kürzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder ganz einzustellen. Endgültige verbindliche Informationen erhalten die zugelassenen Teilnehmer unmittelbar vor dem Lehrgang. Sollten Sie fehlerhafte Angaben auf der WBRS- Homepage bzw. in den WBRS- Printmedien entdecken, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung.
Die Haftung aller Organmitglieder des WBRS, der Besonderen Vertreter nach § 30 BGB oder der mit der Vertretung des WBRS beauftragten Personen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der WBRS haftet nicht für Schäden, die durch Umstände, die nicht im Einfluss- Bereich des WBRS liegen, durch Verzögerungen oder Unterbrechungen, durch unrichtige Inhalte der Medien, durch Verlust oder Löschung von Daten oder in sonstiger Weise entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom WBRS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
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Der WBRS haftet nicht für nicht zustande gekommene Absprachen unter den Teilnehmern, insbesondere für Mitfahrgelegenheiten, Reisegelegenheiten und Übernachtungsgelegenheiten, den daraus resultierenden Folgen und nicht für Absprachen, die unter den Teilnehmern getroffen wurden.