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KEIN Genehmigungsverzicht IKK Südwest

Die IKK Südwest hat uns aktuell darüber informiert, dass ihr Genehmigungsverzicht nur für die Bundesländer Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz gilt.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Verein, der den Rehasport anbietet, seinen Sitz in einem der drei Bundesländer hat. Für unsere Mitgliedsvereine bedeutet dies, dass Verordnungen mit der IKK Südwest als Kostenträger grundsätzlich immer genehmigungspflichtig sind. Wir bitten um Beachtung.

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

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