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Ausbildungsreform im Rehasport

Zum 01.01.2025 tritt die vom DBS (Deutsche Behindertensportverband e.V.) beschlossene Ausbildungsreform in Kraft. Die Umsetzung ist für alle Landesverbände, so auch für den WBRS, bindend.

Folgende Neuerungen wurden konzipiert:

Nach Absolvierung der Lizenzstufe 1 wird die Lizenz „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ ausgestellt. Der ehemalige Grundlagenblock 10 wird von 90 auf 120 LE angehoben, hierbei werden die Inhalte des (ehemaligen) Blockes 100 Breitensport/Behindertensport integriert. Übungsleitende können mit der C-Lizenz bereits Breitensportangebote und auch Folgegruppen für Teilnehmende ohne ärztliche Verordnung anleiten. Der Verein kann hierfür bereits die Zuschüsse für Übungsleiter*innen geltend machen.

Die Profilblöcke zur Erlangung der Lizenz „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ werden von ehemals 90 auf 72 LE (bzw. von 120 auf 102 LE im Profilblock „Innere Medizin“) verkürzt, da die Lerninhalte teilweise bereits im Grundlagenblock vermittelt werden.

Aufgrund der gestiegenen Zahl an zu vermittelnden Lerneinheiten und der über die letzten Jahre stetig gestiegenen Sportschulpreise, kommt es zu einer Anpassung der Lehrgangskosten.
Positiv ist anzumerken, dass Teilnehmende, die sich noch in Ausbildung/Studium befinden, (nach individueller Überprüfung der bereits gelernten Inhalte) zur Ausbildung zugelassen werden können.

Folgend ein Schaubild zur Veranschaulichung der zukünftig geltenden Ausbildungsstruktur:

ÜbersichtAusbildungssystem

Abbildung: Übersicht neues Ausbildungssystem

 

Weitere Informationen zu den Ausbildungsterminen:

  pdf Ausbildungstermine 2025(1.50 MB)

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