Layout anpassen:

Keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport

Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Rehasport während der Corona-Pandemie

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab 18 Jahren

Änderungen zum 12. Januar 2022:

Die Maßnahmen der Alarmstufe II bleiben vorerst bis zum 1. Februar 2022 bestehen. Für den Sport bedeutet dies weiterhin 2G+ in geschlossenen Räumen und 2G im Freien. Für Teilnehmer*innen am Reha-Sport gilt weiterhin die 3G Regelung.

Zudem gilt in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Personen über 18 Jahren müssen eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.

Für Sportveranstaltungen (Ligabetrieb, Wettkämpfe, Tuniere, etc.) sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, gilt die 2G+ Regelung. Erlaubt sind maximal 50% der Kapazität, aber nicht mehr als 500 Zuschauer*innen.

Testpflicht für Nicht-immunisierte Personen

Bund und Länder haben sich am 10. August 2021 darauf geeinigt, die Corona-Beschränkungen anzupassen. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Die neuen Regelungen gelten seit dem 16. August 2021.

Vorlage zur Beschilderung von Sportstätten

Die Aalener Sportallianz stellt ihre gestalteten Schildervorlagen in Bezug auf die Corona-Auflagen allen Sportvereinen zur Verfügung.

document Vorlagen zur Beschilderung der Sportstätten während der Corona-Pandemie (230 KB)

Offizielle Corona-Warn-App des Bundes

Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes wurde am 16. Juni 2020 vorgestellt und für die Nutzung freigeschaltet. Durch die App ist es möglich, die Corona-Infektionsketten besser nachzuverfolgen und die Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Die Installation und Benutzung der App ist für alle Nutzer*innen freiwillig.

Die drei Öffnungsschritte für den Sport nach dem Bund-Länder-Beschluss

Maßnahmen der Landesregierung Baden-Württemberg

Die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) wird laufend von der Landesregierung angepasst. Dabei kann es immer auch zu Änderungen für den Sport kommen.

Gemeinsam viel erreichen!

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) ist gemeinnützig tätig.

Daher freuen wir uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen und dadurch die Arbeit des WBRS im Bereich des Behindertensports fördern!

⇢ Wie Sie spenden können, erfahren Sie hier

Vielen Dank!

Unsere Förderer & Partner

Diese Seite verwendet Cookies

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.

Beachten Sie jedoch, dass die Reha-Sport-Suche nur dann einwandfrei funktioniert, wenn Sie Cookies zulassen!

Wir verwenden keine Cookies, um Nutzer zu analysieren (Tracking-Cookies), sondern für den technisch einwandfreien Betrieb der Seite.