Die DGUV wird zum 1. Januar 2025 ein neues Verordnungsmuster für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining einführen. Der neue Verordnungsvordruck gilt für alle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2025 verordnet werden. Für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten - also bis 31. Dezember 2025 – können Ärzt*innen die Verordnung des Rehabilitationssports sowie Funktionstrainings grundsätzlich auch wie bisher (z. B. „Privatrezept“ oder Nutzung anderer Verordnungsvordrucke) ausstellen.
Sport und Verband
22Feb.
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