Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und der Sozialverband VdK haben eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen, um Barrieren für Sportler*innen mit Behinderungen abzubauen und eine bessere Versorgung mit geeigneten Hilfsmitteln zu gewährleisten.
Dazu werden Beratungsleistungen und rechtliche Unterstützung für Betroffene angeboten. Von Beginn der Paralympischen Spiele 2024, die vom 28. August bis zum 8. September in Paris stattfinden, arbeiten die Verbände zunächst zwei Jahre zusammen, um die Inklusion im Sport zu fördern und die Finanzierung von Sportgeräten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Wir wollen es nicht einfach hinnehmen, dass 55 Prozent der Menschen mit Behinderungen keinen Sport treiben. Gemeinsam mit unserem Netzwerk mit Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen wollen wir Menschen mit Behinderungen zum Sporttreiben motivieren, die Hilfsmittelversorgung verbessern und bestehende Hindernisse abbauen. Dafür bieten wir mit unseren Partnern Beratungsleistungen und rechtliche Unterstützung an.“
DBS-Präsident Julius Friedhelm Beucher: „Sportrollstühle, Sportprothesen und weitere Hilfsmittel zum Sporttreiben müssen für alle zugänglich sein, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Für uns ist es eine Frage von Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Es müssen dringend vereinfachte Verfahren herbeigeführt werden, um Menschen mit Behinderung nicht vom Sport auszuschließen.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Sport ist integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Dass Menschen mit Behinderung davon immer noch häufig ausgeschlossen sind, ist dramatisch. Gemeinsames Sporttreiben ist wichtig für die Teilhabe, die Gesundheit und schafft Begegnungen. Als Sportnation Deutschland müssen wir mit einer barrierefreien Infrastruktur, Inklusion in den Vereinen und verbesserter Hilfsmittelversorgung dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen problemlos Sport treiben können. Dafür setzen wir uns ein! Sport ist gesund und macht Spaß, davon sollte niemand wegen einer Behinderung ausgeschlossen sein.“
Der Zugang zum Sport ist ein Menschenrecht, wie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK Art. 30 Abs. 5a ff.) festgeschrieben. Für viele Menschen mit Behinderungen ist es jedoch eine Herausforderung, die benötigten Sporthilfsmittel finanziert zu bekommen. Menschen im Rollstuhl sind auf spezielle Sportrollstühle angewiesen. Amputierte auf geeignete Sportprothesen. Die Krankenkassen sehen die Förderung des Vereinssports und des Freizeitsports oft nicht als Teil ihrer Grundversorgung an.
Durch die Kooperation mit dem VdK erhalten Betroffene nun rechtliche Unterstützung und Beratungsleistungen bei der Finanzierung von Sporthilfsmitteln. Gleichzeitig nutzen wir unseren sozialpolitischen Einfluss, um mit Stellungnahmen an die Bundesregierung und insbesondere das Bundesgesundheitsministerium zu appellieren, die Hilfsmittelversorgung für sporttreibende Menschen mit Behinderungen zu verbessern und zu entbürokratisieren.
Als Sportverbände möchten wir gemeinsam mit dem VdK aktiv darauf hinwirken, dass immer mehr Vereine die Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, um das Sporttreiben von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die Zusammenarbeit wird nach August 2026 mit weiteren Schwerpunkten fortgesetzt.
Weitere Informationen zur Hilfsmittelversorgung im Sport finden Sie auf der Seite des Deutschen Behindertensportverbands (DBS): Hilfsmittelversorgung im Sport.
Als Ansprechpartnerinnen stehen zur Verfügung:
- Ute Blessing (DOSB): blessing(at)dosb.de
- Kerstin Aschenbroich (DBS): aschenbroich(at)dbs-npc.de
(Quelle: DOSB)