Neues zur Aus- und Fortbildung

1. Ausbildungsrichtlinien im Rehabilitationssport

Seit 2009 gibt es beim Deutschen Behindertensportverband (DBS) neue Richtlinien für die Ausbildung der Übungsleiter. Für die jeweiligen Landesverbände, so auch für den Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband (WBRS) e.V., sind diese Vorgaben bindend.

Das Ausbildungssystem ist modular aufgebaut und beginnt mit dem Block 10, der Vermittlung sportlicher, methodisch-didaktischer und biologischer Grundlagen für alle weiteren Lizenzen. Dieser Block umfasst 90 Lehreinheiten (LE) und endet mit einer schriftlichen Überprüfung und einer Lehrprobe.

Voraussetzung ist ein aktuell gültiger Nachweis über Erste Hilfe (nicht älter als 2 Jahre) und absolvierte Hospitationen (10 Doppelstunden) in Rehasportgruppen.

In der zweiten Lizenzstufe, dem Übungsleiter „Rehabilitationssport“ werden 90 bzw. 120 LE unterrichtet. Folgende Profile können von Interessenten belegt werden:

Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Orthopädie (90 LE) „Block 30“
  Innere Medizin (120 LE)   „Block 40“
  Sensorik (90 LE) „Block 50“
  Neurologie (90 LE) „Block 60“
  Geistige Behinderung (90 LE) „Block 70“
  Psychiatrie (90 LE) „Block 80“

Beispiel Innere Medizin (früher Herzsport):

 

Ein wesentlicher Vorteil dieser neuen Ausbildungsrichtlinien besteht hauptsächlich darin, dass sich Übungsleiter/innen zu Beginn der Ausbildung Innere Medizin noch nicht auf eine Richtung (z.B. Diabetes bzw. Herzsport) festlegen müssen. Am Ende dieses Profils haben die angehenden Übungsleiter Kenntnisse in folgenden Bereichen:

Für Sportvereine oder Rehabilitationszentren sind Übungsleiter/innen dieser Qualifikation sehr wertvolle und vielseitig einsetzbare Mitarbeiter. Sie können mit einer Lizenz mehrere Gruppen leiten

Der WBRS bietet die meisten Lehrgänge als Kompakt- oder Wochenendkurse an.

2. Fortbildungen zur Lizenzverlängerung

Mit dem Erhalt einer gültigen Übungsleiterlizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters/ der Übungsleiterin jedoch noch nicht abgeschlossen.

Im Rehabilitationssport sind alle vier Jahre (Ausnahme Innere Medizin – alle 2 Jahre) Fortbildungen über 15 Lehreinheiten nachzuweisen. Nur so gelingt uns die Einhaltung geforderter Qualitätsstandards sowie Wettbewerbsfähigkeit.

Es ist möglich die zur Lizenzverlängerung geforderten 15 LE anhand einer zweitägigen Fortbildung zu erwerben (im Block). Eine weitere Möglichkeit ist, sich die Qualifizierungsmodule selbst zusammen zustellen, in dem mehrere medizinisch-pflegerische Themenkomplexe zur Auswahl stehen. Ziel ist es, neues medizinisches Fachwissen durch Vorträge und Workshops zu vermitteln und dieses mit sportpraktischen Elementen zu kombinieren.

In der Regel sind das 1-Tages-Veranstaltungen (je 8LE), von denen zwei im Laufe eines Jahres absolviert werden. Die jeweiligen Teilnahmebescheinigungen werden bei uns eingereicht und die Lizenz wird entsprechend verlängert.

Um eine Verlängerung Ihrer Lizenz vornehmen zu können, müssen folgende Unterlagen beim WBRS eingereicht werden:

Zukünftig sollen Weiterbildungen in Württemberg dezentral organisiert werden. Dies hat den Vorteil, dass die Anfahrtskosten und der zeitliche Aufwand minimiert werden. Des Weiteren kann von den qualifizierten Einrichtungen und Mitarbeitern im Bereich des Rehabilitationssports in ganz Württemberg profitiert werden. Wir erhoffen uns hierdurch eine Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung.

Alle wesentlichen Informationen sind unter www.wbrs-online.net abrufbar.

Bei weiteren Fragen zur Aus- und Fortbildung wenden Sie sich gern an unseren Referenten für Aus- und Fortbildung, Tilmann Placht, unter der Telefonnummer: 0711/ 280 77 623 bzw. 0711/ 280 77 620 oder per E-Mail: t.placht@wbrs-online.net.

Rainer Wahl                                                                         Tilmann Placht
Vizepräsident Lehre im WBRS                                         Referent Aus- und Fortbildung