Hinweise zu den
Aus- und Fortbildungslehrgängen 2010

Allgemeine Teilnahmeregelungen

1.

Anmeldeverfahren

1.1

Die allgemeinen Teilnahmeregelungen sind einzuhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsgänge sind zu erfüllen.

1.2

Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Vordruck in der Regel über einen Mitgliedsverein an die Geschäftsstelle des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (WBRS) spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss.

1.3

Bis zirka zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer/innen vom Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes alle wichtigen Informationen zum Lehrgang. Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang.

1.4

Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmer/innen abhängig. Sollte diese Zahl nach Anmeldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden. Bereits gezahlte Lehrgangssicherungsgebühren werden in diesem Fall zurückgezahlt.

   

2.

Kosten

 

Die Lehrgangssicherungsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen. Wir bitten Sie, dem Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband eine Einzugsermächtigung (siehe Anmeldeformular) zu erteilen, anderenfalls erhebt der WBRS eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 20,00.

2.1

Lizenzen werden grundsätzlich nur an solche Teilnehmer/innen vergeben, die nach Erhalt der Lizenz in einem Mitgliedsverein des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes als Übungsleiter/in tätig werden. Andere Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

2.2

Soweit nicht anders angegeben verstehen sich die Gebühren inklusive Übernachtung in Zweibettzimmern und Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen). Getränke sowie Zwischenmahlzeiten sind im Preis nicht enthalten. Dies gilt jedoch nur für Veranstaltungen die vom WBRS ausgerichtet werden. Für Kooperationsveranstaltungen gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Veranstalters.

2.3

Eine Ermäßigung bei Nichtinanspruchnahme einer dieser Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich.

2.4

Für Nichtmitglieder ist eine Teilnahme nur möglich, wenn Plätze von Mitgliedern nicht besetzt werden.

2.5

Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangssicherungsgebühr erhoben.

2.6

Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangssicherungsgebühr nicht mehr möglich.

2.7

Die Verbände weisen vorsorglich darauf hin, dass Teilnehmer/innen, die keinem Sportverein angehören, nicht sportversichert sind.

   

3.

Teilnahmebedingungen

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung in den Lizenzstufen:

Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Sport-Gesundheitspass (nicht älter als 12 Monate)

1 aktuelles Passbild (kleines Format)

Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis über absolvierte Hospitationsstunden (in der Regel 20 Unterrichtseinheiten (UE))

Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge

   

4.

Vergabe der Lizenzen

4.1

Die DOSB- Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig.

4.2

Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.

4.3

Die Lizenz ist die Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit der Sportvereine und Abteilungen.

4.4

Die Lizenz „Übungsleiter Rehabilitationssport“ hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren, Ausnahme „Innere Medizin“ Gültigkeitsdauer 2 Jahre.

4.5

Durch die Lizenz „Übungsleiter Rehabilitationssport“ ist die Voraussetzung gemäß §13 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.10. 2003 i.d.F. vom 01.01.2007 gegeben.

   
 

Hinweise zur Lizenzverlängerung

 

Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen.

 

Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge sowie aktuelle Weiterentwicklungen im Rehabilitationssport(u. a. Qualitätssicherung) machen Weiterbildungen erforderlich.

Für die Lizenzverlängerung ist eine Fortbildung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten (UE) notwendig.

 

Für ungültig gewordene Lizenzen gelten im Zuständigkeitsbereich des WBRS die entsprechenden Regelungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (vgl. aktuelle Richtlinien für die Ausbildung im DBS).

(Stand: Oktober 2009)